„Die überstürzte Rodungsaktion von Bannwald im Herbst 2022 war völlig überflüssig“, schreibt Johannes Enzler. Er ist der Vorsitzende vom Bund Naturschutz, Kreisgruppe Augsburg. Am kommenden Montag, 7. Juli, verhandelt das Verwaltungsgericht Augsburg die Klage der Naturschützer. Dabei geht es um die „Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung“ der Regierung von Schwaben, die zu der Bannwaldrodung südlich der Lechstahlwerke im Herbst 2022 geführt hatte.
Seit zweieinhalb Jahren liegt die gerodete Fläche bei Lechstahl brach
Laut Bund Naturschutz liegt die Rodungsfläche nun seit zweieinhalb Jahren brach. „Angesichts der Tragweite der Entscheidung erscheint uns das Vorgehen der Regierung von Schwaben sehr ungewöhnlich. Bannwald hat den höchsten Waldschutzstatus in Bayern“, erklärt Enzler in einer Pressemitteilung. Rechtsanwältin Lisa Eberlein, Meisterernst Rechtsanwälte, ergänzt, es sei fraglich, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung vorgelegen haben. „Unseres Erachtens gab es für eine Erweiterung der Lechstahlwerke sehr gute Alternativen zur Bannwaldrodung.“

Daran, dass durch die Klimakrise Wälder ohnehin mehr unter Druck stünden, erinnert Martin Geilhufe, Landesbeauftragter vom Bund Naturschutz. „Trotzdem werden in ganz Bayern Wälder immer häufiger zur Verfügungsmasse für Bauvorhaben. „Wir brauchen mehr statt weniger Waldschutz.“

Am 22. Oktober 2022 ließen die Lechstahlwerke unter Polizeischutz etwa 5,6 Hektar Bannwald in Meitingen für eine geplante Werkserweiterung roden. Grundlage der Rodung war eine „Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung“ der Regierung von Schwaben. Diese hebelte den ursprünglich vorgesehenen Zeitplan für die geplante Erweiterung der Lechstahlwerke aus dem Bebauungsplanverfahren des Marktes Meitingen aus. Der BN hatte dagegen geklagt.
Die Naturschützer klagen auch gegen den Markt Meitingen
Parallel dazu läuft eine Normenkontrollklage des BN zum Bebauungsplan des Marktes Meitingen, der die Gesamtplanung der Erweiterung der Lechstahlwerke umfasst. Dieses Verfahren wird laut Bund Naturschutz vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München geführt. Ein Verhandlungstermin sei für Herbst 2025 angedacht. Insgesamt sei eine Bannwaldrodung von etwa 17 Hektar geplant. Die Normenkontrollklage soll die Frage beantworten, ob in Zukunft weiterer Bannwald für die Erweiterung der Lechstahlwerke abgeholzt werden darf.
Der Bannwald dort erfüllt laut Bund Naturschutz zahlreiche wichtige Waldfunktionen: Er ist als Immissionsschutzwald, Klimaschutzwald, Biotopwald, Landschaftsschutzwald und Erholungswald in der amtlichen Waldfunktionskartierung ausgewiesen. (AZ)
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