Erst Teigkneter, dann Pizzabäcker und dann selbstständiger Gastwirt: So hatte sich der Mann sein gastronomisches Vorankommen vorgestellt. Als er aber eine gaststättenrechtliche Erlaubnis für die Position als Wirt eines Sportheims im Landkreis Augsburg einholen wollte, legte sich das Landratsamt quer. Die Behördenvertreter hatten nach einem Blick in das Bundeszentralregister Zweifel an der Zuverlässigkeit des Mannes – anders als an jener seines Kompagnons, der nach wie vor in der Branche tätig ist. Der Mann klagte gegen den Ablehnungsbescheid vor dem Verwaltungsgericht.
Landkreis Augsburg
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