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  3. Gessertshausen: Ausbau der Tierklinik in Gessertshausen kann beginnen

Gessertshausen
21.01.2023

Ausbau der Tierklinik in Gessertshausen kann beginnen

Schon seit vielen Jahren wartet die Tierklinik in Gessertshausen auf die Genehmigung, ihre Anlage erweitern zu können.
Foto: Marcus Merk

Plus Jahrelang hatte der Gemeinderat gerungen. Der größte Arbeitgeber der Gemeinde will erweitern. Doch noch sind nicht alle Betroffenen überzeugt.

Nach jahrelangem Ringen ist der Bebauungsplan für die Tierklinik in Gessertshausen beschlossene Sache. Der Gemeinderat hat mit seiner jüngsten Entscheidung Fakten geschaffen und der Ausbau der Zufahrtswege kann schon bald beginnen. Ob das zugrundeliegende Gutachten zu den Immissionswerten einer juristischen Prüfung standhalten wird, ist nicht vollständig geklärt.

Auf der jüngsten Gemeinderatssitzung in Gessertshausen ist der Beschluss für den Ausbau der Tierklinik einstimmig gefallen. Der Bebauungsplan kann in Kraft gesetzt werden, erklärte Bauamtsleiter Andreas Sauer nach der Sitzung. Fast alle Einwendungen seien abgearbeitet worden, die ausstehenden zur Abwasserentsorgung und Oberflächenentwässerung seien erfolgt. Das Abwasser würde durch eine Verlängerung des Schmutzwasserkanals, an den alle Grundstücke angeschlossen werden, und eine Ertüchtigung des Kanalsystems abgeführt. Niederschlagswasser werde auf dem Gelände der Tierklinik über Versickerungsflächen und einen Notüberlauf von den anliegenden Grundstücken zurückgehalten. 

Ein umstrittener Weg muss wieder hergestellt werden

Die von der Tierklinik außerhalb ihres Geländes gepflanzten Bäume würden gefällt und der Weg, der Privatbesitzern angrenzender Äcker gehöre, in seiner ursprünglichen Breite freigelegt, bestätigt Sauer auf Nachfrage. Die Einwendungen zur Lärm- und Geruchsbelastung für die Anwohner hätten keiner erneuten Auslegung bedurft. "Unser Rechtsanwalt hat uns das bestätigt. Diese Fragen sind durch frühere Verfahren abgehandelt", sagt Sauer. Das alte Gutachten von 2020 sei von der beauftragten Fachfirma nach der neuen Verordnung Technische Anleitung (TA) zur Reinhaltung von Luft 2021 aktualisiert worden. Alle Gutachten, auch die gegnerischen, hätten ergeben, dass der Bebauungsplan dem Grunde nach zulässig sei. 

Auch Wildtiere werden in der Tierklinik Gessertshausen immer wieder behandelt, in diesem Fall ein Jungstorch von Markus Krause und Marie-Therese König.
Foto: Sieghart Muthsam

Für eine Normenkontrollklage bestehe nach Inkrafttreten eine Ein-Jahres-Frist. "Entweder hält der Bebauungsplan, oder er muss geändert werden", meint Sauer. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, rechnet die Gemeinde damit, dass eine summarische Prüfung der Immissionen kein anderes Ergebnis bringen werde. "Die letzte Aktualisierung des Gutachtens des Ingenieurbüros wird der Bewertung des Geländes auch als Innenbereich standhalten", ist sich Sauer sicher. Dass die Tierklinik allerdings nicht als Innenbereich gewertet werden müsse, hätte die Kreisbaubehörde der Gemeinde bestätigt. "Ich gehe also davon aus, dass der Bebauungsplan ganz normal in Kraft gesetzt werden kann", sagt Sauer abschließend.

Liegt die Tierklinik im Innen- oder Außenbereich?

Zum Hintergrund: 2018 war der Fall eines Anwohners vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verhandelt worden. In ihrer Entscheidung hatten die Richter offengelassen, ob der Bereich der Tierklinik als Außen- oder Innenbereich der Gemeinde gelten könne. Den Richtern lag damals ein für alle Parteien unstrittiges Gutachten vor, das vor dem Bau eines weiteren Pferdestalls von einer Geruchsimmission von 21 Prozent und nach dem Bau von 25 Prozent für das angrenzende Wohnhaus ausging. 

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Nach der alten TA Luft von 2002 wären beide Werte im Außenbereich einer Gemeinde zulässig gewesen. Nach der neuen TA Luft darf der Grenzwert von 25 Prozent im Außenbereich für Wohnhäuser nur in seltenen Fällen erreicht werden, nämlich nur dann, wenn mehrere Tierhaltungsbetriebe oder -halter dort bereits angesiedelt sind. Ob dies auf die Tierklinik zutrifft, ist offen. Auch ist nach dem Urteil von 2018 offen, ob das Gebiet als Innenbereich der Gemeinde gelten kann, da es direkt an ein Wohngebiet anschließt. Für den Innenbereich liegt der heutige Grenzwert bei 15 Prozent, was nach der alten Messung bereits damals überschritten wurde.

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