Ade 2G: Große Erleichterung bei Händlern im Kreis Augsburg
Plus Die Zeit der Ausnahmen ist erst mal vorbei. Ob täglicher Bedarf oder nicht: Die 2G-Regel im Handel ist gekippt. Das sagen Ladeninhaber aus dem Augsburger Land.
Brauche ich den Impfnachweis oder das Genesenen-Zertifikat, um in den Laden zu dürfen? Die Antwort auf diese Frage war für viele Menschen im Augsburger Land vor dem Einkaufsbummel zuletzt nicht leicht zu beantworten. Denn grundsätzlich galt im Handel 2G, die Liste der Ausnahmen, Läden, die offiziell zum täglichen Bedarf gehörten, war aber immer länger geworden. Das ist nun vorbei. Der Verwaltungsgerichtshof hat die 2G-Regel für den Handel in Bayern gekippt. Künftig gilt in Geschäften nur noch Maskenpflicht und Abstandsregel. So reagieren Ladenbesitzerinnen und Ladenbesitzer aus dem Augsburger Land auf die Entscheidung.
Birgit Franziska Mayer-Lutz verkauft in ihrem Laden in Dinkelscherben Haushaltswaren und Geschenke. Was war ihr erster Gedanke, als sie am Mittwoch vom Ende der 2G-Regel erfahren hat? "Für mich ist das sehr gut, ich habe aufgeatmet", sagt die Ladeninhaberin. In Dinkelscherben habe 2G wegen der vielen Ausnahmen ohnehin nur noch für wenige Läden gegolten. Die Folge: Stammkundinnen und Stammkunden seien vor ihrer Tür gestanden und hatten den Impfausweis nicht dabei, weil sie dachten sie brauchen ihn nicht. "Wie verhält man sich da?" Auch finanziell hat sich die Regel bei Lutz bemerkbar gemacht. "Ich denke schon, dass das Umsatzeinbußen gebracht hat."
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