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  3. Landkreis Augsburg: Die Wahl des Kreisbrandrats muss wiederholt werden

Landkreis Augsburg
09.05.2022

Die Wahl des Kreisbrandrats muss wiederholt werden

Bei Zinsmeisters Wiederwahl in Horgau: Alfred Zinsmeister und Martin Sailer.
Foto: Franziska Harlander

Plus Die Wiederwahl von Alfred Zinsmeister zum Kreisbrandrat für den Kreis Augsburg war ungültig. So begründet das Bayerische Innenministerium die Entscheidung.

Die Hängepartie nach der Wahl zum Kreisbrandrat ist beendet: Die Wiederwahl von Alfred Zinsmeister zum Kreisbrandrat muss wiederholt werden. Zu diesem Schluss kommt das bayerische Innenministerium nach wochenlanger Prüfung der Wahlergebnisse. Die Juristen dort entschieden, dass bei der Wiederwahl nicht alles mit rechten Dingen zuging.

Landratsamt Augsburg hat bayerisches Innenministerium eingeschaltet

Kreisbrandrat Alfred Zinsmeister wurde vor etwa einem Monat zunächst mit hauchdünnem Vorsprung im Amt bestätigt. Doch schon kurz nach der Wahl kamen Zweifel auf. Bei der vom zuständigen Sachgebiet im Landratsamt abgewickelte Abstimmung der Kommandanten in Horgau bekam Zinsmeister lediglich 54 Ja-Stimmen. 52 stimmten gegen ihn. Neben den Ja - und Nein-Stimmen gab es noch sechs, (nach anderer Lesart) sieben Stimmen, die als ungültig gewertet wurden. Von 112 beziehungsweise 113 Stimmen waren also eindeutig nur 54 zugunsten Zinsmeisters ausgefallen.

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