Die Reaktionen auf unsere Berichterstattung über die Jägerin, die in einem Waldstück bei Zusmarshausen eine in einer Lebendfalle sitzende Katze erschossen hat, waren teilweise sehr emotional und gingen meist in die gleiche Richtung: Der Frau muss der Jagdschein entzogen werden. Das Amtsgericht hatte allerdings anders entschieden und die Jägerin lediglich verwarnt. Aufgrund der Strafe von 50 Tagessätzen durfte die Jägerin ihren Jagdschein behalten. Allerdings hätte die Untere Jagdbehörde in Augsburg der Frau auf verwaltungsrechtlichem Weg den Jagdschein abnehmen können. Doch dies ist nun nicht mehr möglich.
Landkreis Augsburg