Kandidiert, gewählt, zurückgetreten: Warum Räte ihr Mandat aufgeben
Plus Seit einigen Jahren müssen Mitglieder in Stadt- oder Gemeinderäten keinen Grund mehr angeben, wenn sie aufhören wollen. Die meisten tun es trotzdem. Ein Blick in den Landkreis Augsburg.
Wer sich in einen Gemeinde- oder Stadtrat wählen lässt, nimmt damit ein zeitaufwändiges Ehrenamt mit meist bescheidener finanzieller Entschädigung an. Regelmäßige Sitzungen, Ortstermine, Veranstaltungen und Aktenstudium werden viele Stunden der Freizeit in den kommenden sechs Jahren in Anspruch nehmen. Das will gut überlegt sein. Aber selbst wenn berufliche oder private Veränderungen anstehen – mit dem Wahlamt geht man seit einigen Jahren keine unausweichliche Verpflichtung mehr ein. Seit 2014 muss man nämlich keinen Grund mehr angeben, um von seinem Mandat wieder zurückzutreten.
Gibt es seitdem mehr Gemeinderäte, die vorzeitig das Handtuch werfen? Nein, meint Johannes Bayerl von der Kommunalaufsicht am Landratsamt Augsburg. "Das war damals bei der Diskussion im Landtag die große Befürchtung, dass das Wahlamt eine gewisse Beliebigkeit und Unverbindlichkeit bekommt", so Bayerl, "aber das hat sich nach meiner Einschätzung nicht bewahrheitet." Im Gegenteil: Seit man laut Wahlgesetz nicht mehr "wichtige Gründe" mit allen privaten Einzelheiten nennen muss, sei das System "ehrlicher" geworden, so die Einschätzung des Fachmanns für Kommunalrecht, der unter anderem Gemeinden in allen rechtlichen Fragen berät. "Das artete früher manchmal in unangenehmen Diskussionen in den Gremien aus", weiß Bayerl.
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