Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg Land
  3. Landkreis Augsburg: Reichsbürger? Zahnarzt aus dem Kreis Augsburg muss Waffenschein abgeben

Landkreis Augsburg
11.05.2023

Reichsbürger? Zahnarzt aus dem Kreis Augsburg muss Waffenschein abgeben

Weil er der sogenannten Reichsbürger-Szene nahestehen soll, muss ein Mann aus dem westlichen Landkreis seinen Waffenschein abgeben.
Foto: Jochen Lübke, dpa (Symbolbild)

Plus Ein 58-Jähriger darf keine Sportwaffen haben, weil er als Reichsbürger gilt. Der Mann will das nicht akzeptieren und führt als Beweis auch einen Auftritt bei Rudi Carrell an.

Wer zur sogenannten Reichsbürger-Szene gehört, kann seinen Waffenschein verlieren. Entsprechende Urteile fällen Gerichte immer wieder. Besonders, seitdem 2016 ein Polizist von einem Angehörigen der Szene getötet wurde, bemühen sich Behörden verstärkt, sogenannte Reichsbürger zu entwaffnen. Das Augsburger Verwaltungsgericht musste nun klären, ob auch ein Mann aus dem westlichen Landkreis dem Milieu zugeordnet werden kann. Der 58-Jährige hatte Klage eingereicht - und sich von der Szene distanziert. Stellt sich die Frage: Was macht einen Waffenbesitzer zum Reichsbürger? 

Prozess in Augsburg: Gehört der Waffenbesitzer zur Reichsbürger-Szene?

Grundsätzlich werden als Reichsbürger Menschen bezeichnet, die die Existenz der Bundesrepublik als rechtmäßigen Staat abstreiten. Sie behaupten wahrheitswidrig, das historische Deutsche Reich bestehe bis heute fort. Reichsbürger lehnen demokratische und rechtsstaatliche Strukturen wie Parlament, Gesetze oder Gerichte ab. In den vergangenen Jahren war die Szene vor allem durch gewalttätige Aktionen in die Schlagzeilen geraten. Weil das so ist, entziehen die Behörden denjenigen, die dem Milieu zugeordnet werden, immer wieder die Erlaubnis zum Besitz von Waffen. Die hatte ein Zahnarzt aus dem westlichen Landkreis 2017 erlangt. Seither besaß er zwei Sportwaffen, darunter eine halbautomatische Pistole. Angeschafft habe er sich die, um in seiner Freizeit damit zu schießen - ganz legal. Bis zu einer Hausdurchsuchung im Jahr 2020.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.