
Langweid lässt Standorte für Windräder prüfen

Neues Gesetz soll den Bau von Windkraftanlagen erleichtern. Das veranlasst den Gemeinderat von Langweid zum Handeln.
Das Thema "Windkraft" beschäftigt derzeit viele Kommunen im Augsburger Land. Der Gemeinderat Langweid beschloss in seiner ersten Sitzung im neuen Jahr die Aufstellung der sachlichen Teilfortschreibung des kommunalen Flächennutzungsplans zur Steuerung von Windkraftanlagen. Der Hintergrund: Gemeinden, die bisher keine Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen haben, müssen schnell handeln, um sich den Einfluss auf die Ansiedlung von Windrädern zu sichern. Die Planungen dafür müssen vor dem 1. Februar 2023 begonnen und ein Jahr später abgeschlossen sein.
Mit Inkrafttreten des Wind-an-Land-Gesetzes besteht in Bayern zwar die 10H-Regelung fort, jedoch gibt es seit November 2022 Ausnahmen. Bis Ende 2027 sollen 1,1 Prozent und bis Ende 2032 1,8 Prozent der Landesfläche Bayerns für Windkraftanlagen ausgewiesen sein. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Bau in Wäldern, nahe Gewerbegebieten, an Autobahnen und Bahntrassen ermöglicht. Außerdem wird in Windvorrang- sowie Vorbehaltsgebieten der Abstand der Windräder zur Wohnbebauung auf 1000 m reduziert. In Windvorranggebieten wird ab Juni 2023 der Abstand zur Wohnbebauung auf 800 Meter verringert. Hier können Gemeinden durch die Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan korrigierend eingreifen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.