Hubschrauberunfall: Strafbefehl gegen die Piloten
Wegen vorsätzlicher Gefährdung des Luftverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft Augsburg nun Strafbefehl gegen zwei Piloten erlassen. Sie sind hinreichend verdächtig bei einer Verstaltung mit Rundflügen in Westendorf (Landkreis Augsburg) beim Start mit einer vierköpfigen Familie den Absturz eines Hubschraubers verursacht zu haben. Dabei wurden zwei Personen verletzt, die Kinder erlitten einen Schock. Der 25-jährige Pilot soll ohne die erforderliche Lizenz den Heli geflogen haben. Der 50-jährige Pilot habe als Verantwortlicher Luftfahrzeugführer es zugelassen, dass der jüngere am Steuerknüppel saß. Die Staatsanwaltschaft erließ Geldstrafen in Höhe von 8400 Euro für den älteren Piloten und 2700 Euro für den Jüngeren. Die Angeklagten haben gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt, es wird also zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Augsburg kommen.
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