Kanalbeitrag für Balkonverglasung: Neusässerin erhält viel Zuspruch
Plus Eine Neusässerin hatte sich an unsere Redaktion gewandt, weil ihr ein Beitragsbescheid der Stadt Neusäß nicht in den Kopf wollte. Das hat sich seitdem getan.
Ein Beitragsbescheid für den Kanal, nur weil sie ihren Balkon hat verglasen lassen? Das wollte Gertrud Böpple aus Neusäß nicht in den Kopf – nicht wegen des Geldes, wie sie betont, sondern wegen der Unverständlichkeit der Forderung. Schließlich sei das Wasser vom Balkon immer schon in dieselbe Regenrinne geflossen. Vor einigen Wochen hatte sie sich an unsere Redaktion gewandt – und hat seitdem eine Reihe von Reaktionen bekommen.
Wie berichtet, hatte die Stadt Neusäß erklärt, was es mit dem Beitragsbescheid über 179 Euro auf sich habe: Durch die Verglasung des Balkons habe sich die Wohnfläche der Neusässerin vergrößert. Und damit sei eben ein höherer Beitrag für den Kanal der Stadt ausgelöst worden. Was die Stadt damals nicht wusste: Gertrud Böpple hat die Verglasung unter anderem deshalb angebracht, weil ihr Balkon nahe der viel befahrenen Bahnlinie Augsburg–Ulm liegt und sie sich so eine Verringerung der Lärmbelastung erwartet habe. Das, so die Stadt, sei jedoch kein Grund, die Baumaßnahme anders zu bewerten.
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