Wieder Unmut in Neusäß über Mauern und Einfriedungen
Plus Blickdichte Mauern oder grüne Hecke: Der Wunsch nach Ruhe und Privatsphäre lässt sich oft mit den Vorgaben der Stadt Neusäß nicht vereinbaren. Nun gibt es wieder umstrittene Fälle.
In der jüngsten Sitzung hatte es der Neusässer Bauausschuss wieder mit einigen Fällen von Einfriedungen zu tun, die nicht den Vorgaben im Bebauungsplan entsprechen. In allen Fällen lehnten die Stadträtinnen und -räte eine Befreiung von den Regeln ab - in einem Fall jedoch nicht ohne kontroverse Diskussion.
Dabei geht es um eine bereits errichtete Betonmauer in der Liebermannstraße in Westheim am Kobelhang. Wie Jürgen Kaiser von der Bauverwaltung berichtete, wurde die Betonmauer bereits mit dem Neubau des Einfamilienhauses im vergangenen Jahr errichtet. Die Stadt forderte daraufhin vom Bauherrn einen Antrag dafür, der vor einigen Wochen einging. Da die Mauer nicht den Vorgaben im Bebauungsplan entspricht, hätte der Bauausschuss die Abweichungen (kein Holz, zehn Zentimeter höher als erlaubt) im Nachhinein genehmigen sollen. Zur Begründung gab der Eigentümer an, dass die Betonmauer in Einklang mit der modernen Architektur des Hauses stünde und sich an ähnliche Einfriedungen in der unmittelbaren Nachbarschaft anlehnte.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Bliebe doch mal grundsätzlich zu hinterfragen, wie die "Gartenzaun-Vorgaben" der Stadt Neusäß sich überhaupt begründen lassen?