Mord in Täfertinger Arbeiterunterkunft: Täter muss nicht lebenslänglich in Haft
Plus Nach der Bluttat in Täfertingen muss der verurteilte Bauarbeiter 13 Jahre in Haft – nicht lebenslänglich, wie es zunächst hieß. Das ist der Grund für das neue Urteil.
Der Eindruck der Verteidigung täuschte nicht: Das Urteil gegen einen mittlerweile 36-jährigen Arbeiter, der im Februar 2019 in Täfertingen einen polnischen Arbeitskollegen getötet hatte, ist rechtskräftig geworden. Der Mann war in seiner Berufungsverhandlung Anfang Dezember vor dem Augsburger Landgericht zu einer 13-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, nachdem es im erstinstanzlichen Urteil noch "lebenslänglich" geheißen hatte.
In der Berufungsverhandlung hatte das Landgericht nach gutachterlicher Einschätzung eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsum sowie aufgrund einer von der Ehefrau des Mannes geäußerten Trennungsabsicht "nicht sicher ausschließen können".
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.