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  3. Prozess in Augsburg: Mutter und Tochter shoppen im Internet, zahlen aber nicht

Prozess in Augsburg
24.02.2022

Mutter und Tochter shoppen im Internet, zahlen aber nicht

Wer im Internet auf Shoppingtour geht, muss ebenso bezahlen wie im Ladengeschäft. Weil zwei Frauen aus dem Kreis Augsburg das anders sahen, standen sie nun vor Gericht.
Foto: Mohssen Assanimoghaddam, dpa (Symbolbild)

Plus Immer wieder war eine Frau aus dem westlichen Landkreis Augsburg mit ihrer Tochter auf virtueller Shoppingtour. Bezahlen sollten dafür ihre Nachbarn. Das flog schnell auf.

"Schrei vor Glück" - mit diesem Slogan warb ein großes Onlineversandhaus. Doch Glück hatten die beiden Frauen aus dem westlichen Landkreis nicht. Und geschrien wurde - zumindest vor Gericht - auch nicht. Das Mutter-Tochter-Duo bestellte für Tausende Euro bei dem Versandhaus im Internet. Bezahlen wollten sie aber nicht. Der Schwindel flog auf, die beiden landeten vor Gericht.

Schon zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit standen eine 42-Jährige und ihre 21 Jahre alte Tochter vor dem Augsburger Amtsgericht. Die beiden bestellten Dutzende Male Ware im Internet - bezahlt haben sie aber nicht. Aufgeflogen ist das, weil die beiden Frauen nicht besonders gewieft vorgingen. Sie sollen die Ware im Namen von Nachbarn bestellt haben, allerdings zur eigenen Adresse. Unter anderem ging es dabei um die Bestellung von Schuhen und Kleidung im Wert von mehreren Tausend Euro. Dazu kommen online bestellte Lebensmittel und Tiernahrung, insgesamt ebenfalls für mehrere Tausend Euro.

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