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  3. Stadtbergen: Bund Naturschutz fordert Achse von Stadt und Land für Windräder

Stadtbergen
14.04.2023

Bund Naturschutz fordert Achse von Stadt und Land für Windräder

Möglichst viele Windräder wünscht sich die Ortsgruppe Stadtbergen im Bund Naturschutz und mahnt, dass sich die Errichtung nicht im bürokratischen Unterholz verheddern darf.
Foto: Hauke-Christian Dittrich

Die Ortsgruppe Stadtbergen im Bund Naturschutz drängt auf eine schnelle Errichtung von möglichst vielen Windrädern. Nur ein oder zwei Anlagen wären nicht wirtschaftlich.

Rückenwind für die geplante Windenergieanlage (WEA) in Stadtbergen kommt nun auch vom Bund Naturschutz. Auf der Jahreshauptversammlung in der Waldgaststätte Deuringen forderte der Vorsitzende der Ortsgruppe, Ludwig Fink, eine rasche Umsetzung des Projekts an. 

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"Die Errichtung von Windrädern in Stadtbergen und seiner Nachbarschaft darf sich nicht im bürokratischen Unterholz verheddern, sondern muss in lichte Höhen streben", mahnt er. Wie berichtet gilt es noch einige Hürden zu meistern, da die Stadt nicht selbst im Besitz der infrage kommenden Fläche ist. Wer letztendlich den Zuschlag für die Errichtung der WEA bekommt, entscheiden die Bayerischen Staatsforsten im Anschluss an eine europaweite Ausschreibung. Der Bund Naturschutz möchte daher zur Unterstützung Augsburgs Oberbürgermeisterin Eva Weber und Landrat Martin Sailer mit ins Boot holen.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

15.04.2023

Stell dir vor, der Bund Naturschutz möchte große intakte und unter Naturschutz stehende Waldflächen roden um Windräder zu errichten, auf Grundstücken deren Eigentümer noch gar nicht zugesagt haben. Klingt verrückt? Ist aber so!

14.04.2023

Bei einer Veranstaltung des „Bund Naturschutz“ wurde den Teilnehmern im Rahmen eines Spaziergangs ein wünschenswerter Standort für eine Windkraftanlage im Landschaftsschutzgebiet „Westliche Wälder“ innerhalb Stadtberger Gemeindegrenzen nahe Deuringen/Diedorf vorgestellt: https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg-land/stadtbergen-fuehrung-zum-moeglichen-standort-des-windrads-stoesst-auf-grosses-interesse-id64621911.html
Die Anlage soll 248 m hoch werden. Zum Vergleich: das Ulmer Münster, aktuell noch die höchste Kirche der Welt, ist 161 m hoch.
Die nächstgelegenen Ansiedlungen in Lettenbach, Diedorf, Deuringen sind um die 1000m von diesem Standort entfernt, Leitershofen ca. 1,6 km. https://v.bayern.de/PFzGF

Spannend für die Bürgerinnen und Bürger Stadtbergens sei, dass sie sich bei Realisierung des Projekts an der WKA beteiligen können, so die „Bürgerenergie Stadtbergen“ in ihrem „Beitrag zur Energiewende“. http://www.buergerenergie-stadtbergen.de/

Der Standort gehört den Staatsforsten des Freistaats und diese machen - so war auf einer Informationsveranstaltung der Inititativgemeinschaft „Bürger-Energie-Genossenschaft Neuburg-Schrobenhausen-Aichach-Eichstätt eG“ zu vernehmen - eine Zustimmung zu einer Pacht, bzw. zu einem event. Verkauf von einer Bürgerbeteiligung abhängig. https://buergerenergie.bayern/
Die Stadt Stadtbergen meldet, sie hätte den Bayerischen Staatsforsten, verschiedenen Ministerien und dem Bund bereits ihre Absicht vorgetragen die Windenergieanlage mit einem Bürgerbeteiligungsmodell realisieren zu wollen.
Da die Standortfläche „nicht in städtischem Besitz ist, konnte der Stadtrat lediglich den Beschluss fassen, dass Stadtbergen dem Energieträger Wind positiv gegenüber steht und grundsätzlich die Errichtung von Windenergieanlagen auf dafür geeigneten Grundstücken ungeachtet der Eigentumsverhältnisse (!) befürwortet.“ „Augsburger Allgemeine Zeitung“ am 26.11. 2022

Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit am Standort beträgt in 200m Höhe um die 6m/s, das sind umgerechnet ca. 22 km/h, bzw. Beaufort 4. https://v.bayern.de/RtLSH
Ab Beaufort 9 erreicht Wind Sturmstärke. Https://www.wettergefahren.de/warnungen/windwarnskala.html

Der Wert für die durchschnittliche Windgeschwindigkeit ist dem Energieatlas der Bayerischen Staatsregierung entnommen. Zu einer genaueren Bestimmung der Windverhältnisse wird ein Gutachten beitragen. In der Frühphase eines Projektes ist allerdings häufig noch kein vollständiges Windgutachten notwendig. Wer dieses vollständige Gutachten letztendlich für Stadtbergen erstellen wird war nicht in Erfahrung zu bringen.

Über „Technische Aspekte der Schallemissionen“ will ein Infopapier des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags aufklären: https://www.bundestag.de/resource/blob/831640/c72b0f57e5d603f4767951b18874b210/WD-8-096-20-pdf-data.pdf
Ein besonders heikles Thema ist in diesem Zusammenhang Infraschall. https://www.mdr.de/wissen/windkraftanlagen-infraschall-gesundheit-100.html
An Untersuchungen und Studien, die auf eine gesundheitliche Gefahr durch Infraschall hinweisen, arbeitet sich quasi per sofort nach Erscheinen die Windenergiewirtschaft ab und stellt die Ergebnisse der Studien in Frage.
Https://arbeitsgruppe-infraschall-uni-mainz.de/pages/presse-medien.php
Https://www.naturwind.de/faktencheck-zur-infraschallstudie-aus-mainz/
Seit Beginn des beispiellosen Angriffs auf die Ukraine durch Russland hat sich mit dem Wegfall russischer Ressourcen das Thema Klimaneutralität höchstgradig ideologisiert.

Bereits 2013 hat sich Professor Sinn, damals noch Präsident des ifo Instituts - höchst unverdächtig ein Klimaleugner zu sein -, in einem Vortrag den technisch-physikalischen Grenzen des Umbaus der konventionellen Stromversorgung in Wind- und Sonnenstrom aus heimischen Quellen gewidmet: https://www.youtube.com/watch?v=jm9h0MJ2swo&t=122s

Die häufig apostrophierte positive Bürgerbeteiligung in Stadtbergen bezieht sich auf die Teilnahme von ca. 200 Bürgern an einer Infoveranstaltung im Stadtberger Bürgersaal und die Hoffnung, dass eine finanzielle Beteiligungsmöglichkeit der einheimischen Bevölkerung für viele Menschen eine wichtige Perspektive sei.
Stadtbergens Bürger wurden bisher allerdings nicht über ihre Meinung zu Windkraftanlagen befragt, auch nicht auf der Versammlung.
Die Veranstalter beschränkten sich in ihrem Vortrag darauf die Stückzahl der WEA für den ins Auge gefassten Standort vage auf 1 zu beschränken.
Verlautbart wird jedoch inzwischen - von u. a. Stadtbergens Ex-Bürgermeister und Erstem Vorsitzenden des BUND Naturschutz Ortsgruppe Stadtbergen -, dass mehr als 2 Windräder notwendig seien, damit sich die Anlage wirtschaftlich rechne.
Die vielzitierte 2%-Regelung wird die Kapazitäten nicht begrenzen, auch wenn in und um Stadtbergen die Standortmöglichkeiten begrenzt sind.

Um sich über die 2% Flächenregelung selbst ein Bild machen zu können nachfolgend zwei höchst seriöse Quellen dazu - der Gesetzestext zur „Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ und als quasi Interpretationshilfe eine Ad-hoc Analyse des Umweltbundesamtes „Auswirkungen einer Rotor-in-Planung auf die Verfügbarkeit von Windflächen“.
Die Ad-Hoc Analyse nennt als Abschlussdatum den April 2022, der Gesetzestext wurde im Juli 2022 veröffentlicht.

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl122s1353.pdf%27%5D__1680861397911
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/cc_41-2022_auswirkungen_einer_rotor-in-planung_auf_die_verfuegbarkeit_von_windflaechen.pdf

Relativ zum Bebauungsplan gibt es unterschiedliche Flächenbemessungsgrößenordnungen - „Rotor-in“ und „Rotor-out“.
Die meisten Medien verbreiten, bzw. sponsern die Variante, die sich auf den Flächenverbrauch mit 2% Habeck-Zielvorgabe am günstigsten auswirkt. Seriöser wäre es den Flächenverbrauch weitaus höher anzusetzen. Zieht man von der Fläche Deutschlands die Fläche der Naturschutzgebiete, Gewässer und Strassen ab, bleiben 70 bis 80 Prozent Wald und landwirtschaftliche Fläche übrig.
Berücksichtigt man dann noch die im Baugesetzbuch enthaltene Länderöffnungsklausel die besagt, dass die Bundesländer mit eigenen Gesetzen Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden festlegen dürfen, die sich aktuell auf 1000 Meter einzupendeln scheinen, dann kann man den Flächenverbrauch auf je nach Größe, bzw. Höhe der WEA, wenigstens 10-15 Prozent taxieren.
Das Bundeswirtschaftsministerium allerdings wird die Öffnungsklausel dahingehend verändern, dass Abstandsregelungen nur dann erlaubt sind, wenn das betreffende Bundesland seine Flächenvorgaben für die Windkraft erreicht.
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/windkraft-abstandsregel-laender-oeffnungsklausel-100.html

Immobilienbesitzer dürfen schon mal Teile ihres Grundstücks freiräumen und sich zusammen mit ihren Mietern auch freuen: der Betrieb von Wärmepumpen wird sich mit einem Windrad auf dem eigenen Grundstück verbilligen.

Bürger, die sich an einer Energie-Genossenschaft, bzw. an einer WEA beteiligen wollen, sollten berücksichtigen, dass eine Rendite nicht in jedem Fall garantiert werden kann: https://www.youtube.com/watch?v=ZnnsE89iGGs&t=57s