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Stadtbergen: Lebenshilfe steht wegen Flüchtlingsunterkunft massiv in der Kritik

Stadtbergen

Lebenshilfe steht wegen Flüchtlingsunterkunft massiv in der Kritik

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    Der Landkreis hat von der Lebenshilfe ein Doppelhaus am Elmer-Fryar-Ring in Stadtbergen als Flüchtlingsunterkunft angemietet. Der gemeinnützige Träger wurde deswegen bei der Sitzung des Bauausschusses von Anwohnern stark kritisiert.
    Der Landkreis hat von der Lebenshilfe ein Doppelhaus am Elmer-Fryar-Ring in Stadtbergen als Flüchtlingsunterkunft angemietet. Der gemeinnützige Träger wurde deswegen bei der Sitzung des Bauausschusses von Anwohnern stark kritisiert. Foto: Marcus Merk

    Schwere Vorwürfe haben die Anwohner des Elmer-Fryar-Rings in Stadtbergen bei der jüngsten Sitzung des Bauausschusses auch gegen die Lebenshilfe erhoben. Der gemeinnützige Träger ist Eigentümer des Doppelhauses, das der Landkreis als Flüchtlingsunterkunft angemietet hat. Wie berichtet, ziehen dort noch in dieser Woche 18 junge Männer aus Syrien, Afghanistan und dem Irak dort ein. Familien sorgen sich nun ob der engen und einseitigen Belegung um die Sicherheit ihrer Kinder. Immer wieder kam es an dem Abend im proppenvollen Sitzungsaal Rathaus zu lauten Zwischenrufen, die Lebenshilfe sei "skrupellos" und die Vermietung "reine Geldschneiderei". Vorwürfe, denen der Vorstand des Vereins entscheiden widerspricht.

    "Der Vorstand der Lebenshilfe Augsburg hat nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine beschlossen, in der Not zu helfen", teilt Geschäftsführer Peter Goldammer schriftlich in einer Stellungnahme auf Anfrage unserer Zeitung mit. Da die besagte Doppelhaushälfte zu dieser Zeit eine relativ geringe Auslastung erfuhr, sei man mit dem Landratsamt Augsburg als Kooperationspartner übereingekommen, diese für die Unterbringung der geflüchteten Menschen zu überlassen.

    Lebenshilfe hat kein Mitspracherecht bei der Belegung

    Anlass war laut Goldammer ein Aufruf von Landrat Martin Sailer in den Medien, Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Wer letztendlich in dem Haus einzieht, sei ganz allein die Entscheidung des Landratsamts gewesen. "Es besteht kein Mitspracherecht vonseiten der Lebenshilfe Augsburg", so Goldammer. Die Information, dass ausschließlich Männer vor allem aus Syrien, Afghanistan und dem Irak in der Immobilie untergebracht werden, habe die Lebenshilfe ebenfalls erst kurzfristig vor Einzug der ersten Bewohner erfahren. Seitdem werde man jedoch mit zahlreichen Beschwerden konfrontiert.

    Straftaten tatverdächtiger Zuwanderer im Augsburger Land

    2021 wurden im Landkreis Augsburg insgesamt 3494 Tatverdächtige registriert. Von diesen Tatverdächtigen waren 210 Personen als Zuwanderer eingeordnet.

    Straftaten gegen das Leben im Jahr 2021: 0 (1). In Klammern die Zahlen aus 2020. 

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: 9 (6). 

    Rohheitsdelikte: 114 (150). 

    Diebstahl insgesamt: 34 (20). 

    Vermögens- und Fälschungsdelikte: 45 (67). 

    sonstige Straftaten gemäß Strafgesetzbuch: 46 (72). 

    Rauschgiftdelikte: 28 (29)

    Gewaltkriminalität: 31 (34). 

    Wie alle anderen Menschen auch begehen auch Zuwanderer nicht zwangsläufig nur im näheren Umfeld ihrer Wohnung Straftaten.

    Auch Menschen, die keine Zuwanderer sind, begehen wiederum Straftaten im Umfeld von Asylunterkünften, ohne dass hierzu ein Bezug besteht. 

    Kriminalitätsschwerpunkte im Nahbereich von Asylunterkünften gibt es nach Auskunft des Polizeipräsidiums nicht. (Quelle: Polizeipräsidium Schwaben-Nord)

    "Wir bedauern diese Reaktionen sehr – insbesondere in dieser Massivität", so Goldammer. Auskünfte, wie hoch die Mieteinnahmen für die Doppelhaushälfte sind, will die Lebenshilfe aus Datenschutzgründen nicht geben. Nach Auskunft der Pressestelle des Landratsamts wird jedoch eine Quadratmeterpauschale gezahlt, die unabhängig von der Anzahl der Bewohner ist. Den Vorwürfen der "Gewinnanhäufung, Spendenveruntreuung und Satzungswidrigkeit" widerspricht der Vorstand ebenfalls entschieden. 

    Mieteinnahmen kommen dem Vereinszweck zugute

    "Das Haus wurde nicht aus zweckbestimmten Spenden finanziert", betont Goldammer. Sämtliche Mieteinnahmen würden dem Vereinszweck, der Förderung von Menschen mit geistiger Behinderung, zugutekommen. Zum kleinen Teil fließe das Geld zudem "in die Werterhaltung des Hauses". Somit müsse man keine Entgelte aus der Arbeit in den Einrichtungen für Menschen mit Behinderung bemühen. Ein Anwohner, der namentlich nicht genannt werden möchte, lässt diese Argumente aber nicht gelten.

    "Die Umwidmung des Gebäudes in eine Flüchtlingsunterkunft steht in keinerlei Zusammenhang mit den Grundsätzen und der Vereinssatzung der Lebenshilfe, denn ein gemeinnütziger Verein darf primär weder Vermögen anhäufen noch laufende Gewinne erzielen", sagt er. Vielmehr müsse der Verein sparsam wirtschaften und eingenommene Gelder und andere Mittel stets zeitnah für den satzungsgemäßen Zweck aufwenden. "Dies erscheint hier nicht mehr der Fall, da hier enorme Gewinne über die geplante Zweckentfremdung der Immobilie geplant sind", so der Familienvater. Die Häuser der Lebenshilfe dürften lediglich der Betreuung und Therapie von geistig behinderten Kindern dienen und nicht der Unterbringung von Flüchtlingen und der damit verbundenen Einnahme.

    Kritisiert wird vor allem die Lage der Unterkunft

    Zu der schriftlichen Anfrage unserer Zeitung, warum in dem Haus am Elmer-Fryar-Ring aktuell keine Menschen mit Behinderung untergebracht seien, beziehungsweise warum das Haus leer gestanden habe, hält sich die Geschäftsleitung der Lebenshilfe jedoch bedeckt. "Hierzu können wir leider keine Auskünfte geben", heißt es in dem Antwortschreiben. Ein wesentlicher Kritikpunkt der Anwohner ist aber vor allem auch die Lage der Unterkunft. "Wir sind der Ansicht, dass der Elmer-Fryar-Ring grundsätzlich durch seine Struktur und schlechte Anbindung auch für die Flüchtlinge selbst nicht der richtige Standort ist", sagt ein Anwohner. Es handle sich um eine von Familien bewohnte geschlossene Stichstraße ohne einen "öffentlichen Raum" wie bei anderen Einrichtungen. Man sei in keiner Weise fremdenfeindlich, aber künftige Probleme seien vorprogrammiert. Die Zahlen der Polizei allerdings belegen etwas anderes.

    Straftaten durch Zuwanderer sind rückläufig

    Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Schwaben-Nord ist im Jahr 2021 gegenüber 2020 ein Rückgang der durch tatverdächtige Zuwanderer begangenen bereinigten Straftaten um mehr als 18 Prozent zu verzeichnen. Noch deutlicher wird dies mit Blick auf den Landkreis Augsburg. Hier hat die Polizei insgesamt 3494 Tatverdächtige registriert. Lediglich 210 Personen waren als Zuwanderer eingeordnet. 

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