Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg Land
  3. Stadtbergen: Schwerbehinderte hat Ärger mit Abschleppdienst in Stadtbergen

Stadtbergen
27.01.2022

Schwerbehinderte hat Ärger mit Abschleppdienst in Stadtbergen

Ein Stadtberger hatte sein Auto in der Boschstraße geparkt. Noch innerhalb der laut STVO erlaubten Parkzeit hing es am Haken.
Foto: Mk

Plus Eine 55-Jährige mit Schwerbehindertenausweis darf mit ihrem Auto einen Parkplatz in Stadtbergen erst verlassen, als sie dem Abschleppdienst 130 Euro zahlt.

Sein Protest hat Erfolg gehabt. Der 35-Jährige, dessen Auto vor einigen Wochen auf einem Parkplatz in der Boschstraße blitzschnell am Abschlepphaken eines dortigen Unternehmens hing, hat sein Geld zurückbekommen. "Nach Zustellung der Klage durch das Gericht hat sich der Inhaber bereit erklärt, meine 250 Euro plus alle angefallenen Kosten zu zahlen", freut sich Michael K., der nach eigenen Angaben die erlaubte Parkzeit nicht überschritten hatte. Doch nun sorgt der Fall einer schwerbehinderte Frau aus dem Augsburger Land für neuen Ärger.

Michael K. hatte, wie berichtet, sein Auto gegen 12.40 Uhr auf dem Parkplatz abgestellt und die Scheibe gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) rechtmäßig auf 13 Uhr vorgestellt. Seine Parkzeit endete also um 15 Uhr. Die Firma hatte allerdings schon um 14.45 Uhr zugeschlagen, fünf Minuten nach Überschreiten der "Standzeit", aber 15 Minuten bevor die "Parkzeit" geendet hätte. Anwalt Wahlster-Bode von der Kanzlei WBK sah daher das Recht klar auf der Seite seines Mandanten. Zwar handelt es sich bei der Fläche in der Boschstraße, wo am Wochenende normalerweise der Bauernmarkt stattfindet, um einen Privatparkplatz. Dieser sei aber für jeden Autofahrer zugänglich und mit einem Schild, das eine Parkuhr zeigt, gekennzeichnet. "Somit gilt hier die Straßenverkehrsordnung", erklärt Wahlster-Bode.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

29.01.2022

Ich vermeide Unternehmen mit solchen Wegelagerern grundsätzlich! Kann auch anderswo einkaufen!

27.01.2022

Diese windigen Abzocker sind das eine, der Parkplatzbesitzer das andere. Immerhin beauftragt er solche "seriösen" Unternehmen mit der Parkplatzüberwachung.
Nur nebenbei, wenn man solch einen Parkplatz nutzt, ja dann hält man sich halt auch an die Zeit - 3 Minuten hin oder her!

27.01.2022

Mei, 3 Minuten ist nicht viel... aber sie hat die Parkdauer nun mal überschritten..Und da Behinderte immer gerne das gleiche Recht haben wollen sollte sie hier auch das gleiche Recht bekommen!