An welchen Stellen können überhaupt Tempo 30-Zonen eingerichtet werden?
Wer ist dafür zuständig?
Welche Möglichkeiten haben Bürgerinnen und Bürger?
Viele Menschen im Landkreis Augsburg wünschen sich mehr Tempo-30 Abschnitte auf den Straßen. Das hat eine Umfrage unserer Redaktion deutlich gezeigt. Dabei haben uns Kommentare erreicht wie „verminderte Lebensqualität, dazu täglicher Ärger und Dauerstress“, „Lärm von stark hochmotorisierten Autos, der nicht zu überhören ist“ und „Tempo 30 kostet kaum Zeit, kann aber Leben retten“. Auch im aktuellen Kommunalwahlkampf ist Verkehrsberuhigung immer wieder ein wichtiges Thema. Was es rund um Tempo 30 zu wissen gibt, wird hier geklärt.
Laut Landratsamt unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Tempo-30-Zonen – meist in ohnehin verkehrsärmeren Gebieten – und der sogenannten streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf stärker befahrenen Straßen. Letzteres kann dann eingerichtet werden, wenn sich Straßenabschnitte in unmittelbarer Nähe zu kritischen Einrichtungen befinden. Dazu gehören Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser oder Alten- und Pflegeheime. Also genau die Stellen, auf die sich viele Zuschriften aus dem Landkreis beziehen.
Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung im Sommer letzten Jahres zählen auch Spielplätze, hochfrequentierte Schulwege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Zebrastreifen dazu. Ebenfalls neu ist, dass an Hauptverkehrsstraßen Lücken zwischen einzelnen bestehenden Tempo-30-Abschnitten auf bis zu 500 Meter – und nicht wie bisher 300 Meter – geschlossen werden können.
Was viele freuen wird: Auch Lärm gilt als ausschlaggebender Grund für Tempo 30, „aber nur, wenn der Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits dessen liegen, was als ortsüblich hingenommen werden muss“, wie das Landratsamt mitteilt. Da keine eindeutigen Lärmgrenzwerte existieren, müsse von Einzelfall zu Einzelfall abgewogen werden, was ortsüblich und zumutbar ist.
In allen anderen Fällen muss eine besondere Gefahrenlage nachgewiesen werden, um die Richtgeschwindigkeit zu reduzieren. Den Schutz von Radfahrern sehen viele Menschen im Landkreis durch zu hohe Geschwindigkeiten der Autos gefährdet. Doch um das Tempo auf 30 km/h zu senken, reicht das Argument, Radfahrende schützen zu wollen, allein nicht aus.
Bei Kommunalstraßen – die den größten Teil der Straßen innerhalb der Kommune darstellen – ist die Kommune zuständig. Bei Kreisstraßen – die häufig zwei Orte miteinander verbinden und innerorts als Hauptverkehrsstraßen weiterlaufen – der Landkreis. Und bei Staats- und Bundesstraßen entsprechend der Freistaat und der Bund. Auf Kommunalebene beschäftigt sich dann der zuständige Ausschuss oder der Gemeinderat mit Tempo 30-Anträgen und entscheidet, ob die Geschwindigkeit in einem gewissen Bereich heruntergesetzt wird. Auf Kreisebene ist es die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts und das mitunter zusammen mit dem Staatlichen Bauamt, sollte es um Staats- und Bundesstraßen gehen. Standardmäßig wird auch die Polizei in die Entscheidungsfindung einbezogen. „Die Polizei wird natürlich einbezogen, weil sie einen Überblick über die Unfall- und Verkehrslage an einem bestimmten Ort hat“, sagt Stefan Schweizer, stellvertretender Leiter der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Augsburg.
„Es besteht kein direkter Anspruch des Bürgers auf eine entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung“, heißt es vonseiten des Landratsamts. Dennoch haben Privatpersonen sowie Kommunen Möglichkeiten, um wirkungsvoll Anträge auf Tempo-30-Beschränkungen zu stellen. Gerade, wenn es um die unmittelbare Nähe zu kritischen Einrichtungen geht. „Bei Kindergärten mit Straßenzugang ist das eigentlich immer eine klare Sache“, sagt Schweizer. Menschen können ihre Tempo-Anliegen bei der Kommune oder direkt bei der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts vorbringen. Ebenso können Kommunen Tempo 30 bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen.
Beim Lärmschutz geht es durch eine Umgebungslärm-Richtlinie der EU für Städte und Gemeinden mittlerweile leichter, Anträge auf Tempo 30 durchzusetzen. Anhand von sogenannten Lärmaktionsplänen können und sollen sie Maßnahmen erarbeiten, um Umgebungslärm zu reduzieren. Anwohner können sich daran beteiligen, indem sie die zu hohe Lärmbelastung melden und Vorschläge machen, wie sie beseitigt werden kann. Dadurch könnten laut eines Rechtsgutachtens der Deutschen Umwelthilfe einfacher als bisher Anträge auf Tempo 30 wegen Lärms bewilligt werden. „Letzten Endes ist es aber immer eine Einzelfallentscheidung“, sagt Schweizer.
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