Startseite
Icon Pfeil nach unten
Augsburg Land
Icon Pfeil nach unten

Wasserwirtschaftsamt legt Grünstreifen an Gewässern im Landkreis Augsburg fest

Landkreis Augsburg

Wasserwirtschaftsamt legt Grünstreifen an Gewässern im Landkreis Augsburg fest

    • |
    • |
    • |
    An natürlichen und naturnahen Gewässern sollen Randstreifen eingehalten werden.
    An natürlichen und naturnahen Gewässern sollen Randstreifen eingehalten werden. Foto: Christian Rudnik (Symbolbild)

    Schon sechs Jahre sind seit dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ vergangen, das eigentlich „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“ hieß. So viele Menschen wie nie zuvor, nämlich 1,7 Millionen, hatten sich Anfang 2019 in ihren jeweiligen Rathäusern in Unterstützungslisten für das Volksbegehren eingetragen. Auch die Staatsregierung und der Landtag reagierten und verabschiedeten ein Begleitgesetz zu den Zielen des Volksbegehrens, vornehmlich dem Erhalt der Artenvielfalt. Weil das eine Daueraufgabe ist, ist das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Donauwörth aktuell mit der Umsetzung eines Teils des Gesetzes befasst. Es geht um die Einhaltung von Randstreifen an natürlichen und naturnahen Gewässern. Davon sind jetzt auch Privatgrundstücke betroffen.

    Nach der Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes im August 2019 sind garten- oder ackerbauliche Nutzungen von einem Grünstreifen von fünf Metern begleitend zu solchen Gewässern verboten. Eine Grünlandnutzung ist jedoch weiterhin möglich. Nicht immer ist eindeutig erkennbar, an welchen Gewässern ein Randstreifen notwendig ist. Aktuell sind deshalb Mitarbeitende des Wasserwirtschaftsamts Donauwörth im Landkreis Augsburg unterwegs, die alle Gewässer begehen und fachlich prüfen, auch auf Privatgrundstücken.

    Bis Ende des Jahres will das WWA die Erhebung im Gelände abgeschlossen haben. Anhand bayernweit einheitlicher Kriterien wird dabei festgestellt, ob eine Gewässerrandstreifenpflicht besteht oder nicht. Für die Begehungen der Gewässer ist es für das Wasserwirtschaftsamt erforderlich, land- und forstwirtschaftlich genutzte Wege und Grundstücke zu betreten und zu befahren.

    Gewässer vernetzen Lebensräume vieler Arten

    Gewässerrandstreifen erfüllen wichtige Aufgaben für den Gewässerschutz und Naturhaushalt: Sie vernetzen die Landschafts- und Lebensräume Wasser, Aue und Wiese/Wald, wodurch sie einen wichtigen Beitrag für den ökologischen Zustand der Gewässer leisten. Sie dienen als Puffer gegen Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinträge sowie Bodenabträge aus den Äckern in die Gewässer. Davon profitiert auch die Landwirtschaft, sind die Gesetzesmacher überzeugt.

    Grundsätzlich ist ein Gewässerrandstreifen an allen natürlichen Gewässern einzuhalten, bei denen eine Gewässersohle klar erkennbar ist, auch bei nur zeitweiser Wasserführung. Eine Gewässersohle zeichnet sich durch das Vorhandensein einer Sohlstruktur mit Kies, Schotter oder Erdspuren aus. An künstlichen Gewässern wie Kanälen und Entwässerungsgräben sind nach bayerischem Naturschutzgesetz hingegen keine Gewässerrandstreifen erforderlich. Das Gleiche gilt für Verrohrungen, Straßenseitengräben und „grüne Gräben“ mit eindeutigem Grasbewuchs.

    Eine Karte soll Landwirten Sicherheit geben

    Am Ende soll so eine Übersicht entstehen, die den Landwirtinnen und Landwirten im Landkreis Augsburg zukünftig Sicherheit bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen gibt, denn sie sind für die Einhaltung der Gewässerrandstreifen verantwortlich. Mögliche Ausgleichszahlungen hierfür können über den Mehrfachantrag beantragt werden. Nach Abschluss der Begehung werden die Ergebnisse als Vorabinformation auf der Internetseite des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth einsehbar sein. Betroffene Personen und Verbände haben dann die Möglichkeit, Hinweise und Einwendungen beim Wasserwirtschaftsamt einzureichen. Die finale Veröffentlichung im Umweltatlas Bayern durch das Landesamt für Umwelt ist im Juli 2026 vorgesehen. (AZ)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden