
Jägerin erschießt Katze in der Falle: Das sagen Jäger zum Urteil

Plus Eine Jägerin tötet in einem Wald bei Zusmarshausen eine in der Falle sitzende Katze - ihren Jagdschein darf sie behalten. So beurteilen Jäger die Entscheidung.

Einen Sturm der Entrüstung löste der Fall einer Jägerin aus, die vor einiger Zeit in einem Waldstück bei Zusmarshausen eine Katze erschossen hatte. Das Tier saß in einer Lebendfalle. Ein Video der Soko Tierschutz, eines gemeinnützigen Vereins aus Augsburg, der sich für Tierrechte einsetzt, zeigte den grausamen Vorfall und ging binnen kürzester Zeit viral. Schnell wurden Forderungen laut, der Frau den Jagdschein zu entziehen, und auch der Bayerische Jagdverband (BJV) übte Kritik. Nun ist das Urteil gefallen.

Das Video sorgte für große Empörung. Kurz nach den Feiertagen hatte Ende 2020 die Jägerin in einem Waldstück bei Zusmarshausen mit einer Pistole das Tier erschossen. Doch erst der dritte Schuss hatte die Katze erlöst. Wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz (Paragraph 17, Nr. 2b) musste sich die Jägerin nun vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten. Verurteilt wurde sie zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen. Ein Urteil, das von Jägern aus dem Augsburger Land kontrovers diskutiert wird.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Ein wehrloses Tier , welches in einer Falle sitzt , mit drei Schüssen abzuknallen ist für mich purer Sadismus.
Das Urteil für mich ein Witz.
Was lernen wir daraus ?
Mach deine Schweinereien gefälligst ohne Zeugen und wenn du diese filmen musst um dich daran zu erfreuen , achte darauf wem du das zur Verfügung stellst.
Einfach nur widerlich, dass Urteil und der Charakter dieser Frau bezüglich Tiere.
Nachdem, warum auch immer, die Katze in einer Lebendfalle saß, ist es mir unbegreiflich, warum man dann das Tier nicht in die Obhut einer Tierschutzorganisation oder Tierheim geben konnte. Aber diese schießwütige Dame hat anscheinend einen Gefallen ein wehrloses Tier zu töten. Und so jemand darf auch noch den Jagdschein behalten. Traurig, jetzt stellt sich nur noch die Frage ob der Richter auch in seiner Freizeit Jäger ist um so ein Urteil zu fällen. Für was wir ein Tierschutzgesetz haben ist mir unbegreiflich bei diesem Urteil.
Eine lausige Schützin die Frau Jägerin. Eine Schande, wenn man zum Töten eines gefangenen Tieres aus nächster Nähe 3 Schuss aus einer Pistole benötigt. Wohl etwas ungeübt mit einer Kurzwaffe umzugehen. Eine verdammenswürdige Jagdeinstellung der Frau. Hoffe nur, dass diese Einstellung nicht zu weit verbreitet unter der Jägerschaft. Es gibt sogar Jäger, die sich an der Erschiessung eines Wolfes im Raum Rosenheim nicht beteiligen wollen; aber diese Frau das krasse Gegenteil.