Private Veranstalter dürfen Freilichtbühne nicht mehr nutzen
Die Politik schafft Fakten: Konzerte von privaten Veranstaltern soll es am Roten Tor künftig nicht mehr geben. Wie die Stadt den Beschluss begründet.
Die Freilichtbühne am Roten Tor wird künftig nur noch vom Theater Augsburg genutzt werden. Private Veranstalter haben keine Möglichkeit, das Areal zu buchen. Fremdvermietungen gibt es nicht mehr. Somit gehören Konzerte von Haindling und ähnliche Veranstaltungen der Vergangenheit an. Die Entscheidung fiel im zuständigen Ausschuss des Stadtrats einstimmig.
Die Stadträte folgen damit einem Gutachten einer Münchner Rechtsanwaltskanzlei, die sich mit der rechtlichen Situation in Augsburg ausgiebig befasst hat. Die Kernbotschaft des Gutachtens lautet: Die Stadt würde bei einer etwaigen Lärmschutz-Klage Gefahr laufen, dass das bisherige Nutzungskonzept der Freilichtbühne drastisch eingeschränkt werden könnte.
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