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  3. Augsburg: Wird Wohnen für diese Augsburger bald zu teuer?

Augsburg
17.09.2019

Wird Wohnen für diese Augsburger bald zu teuer?

Müssen sie bald aus ihren eigenen Häusern ausziehen? Manuela Locker (von links), Lothar Spangler, Simona und Roman Pucko und Frieda Siemes.
Foto: Klaus Rainer Krieger

Plus Ihre Familien leben teils seit Jahrzehnten in den Häusern, doch nun fürchten Augsburger, dass sie ausziehen müssen. Ihnen gehören die Häuser, nicht aber der Grund.

Frieda Siemes zeigt auf das Reiheneckhaus in der Reinöhlstraße in Kriegshaber, in dem sie geboren ist. „Ich weiß nicht, wie lange ich es mir noch leisten kann, hier zu wohnen“, sagt die Rentnerin. Dabei gehört das Haus zwar ihr, aber der Boden, auf dem es steht, dem Freistaat Bayern. Der Vertrag über die Nutzung des Grundstücks, im Jahr 1923 geschlossen, läuft Mitte 2021 ab. Doch bisher hat sich der Freistaat nicht dazu geäußert, wie es für Siemes weitergehen soll. So wie es aussieht, kommen auf sie und ihre Nachbarn aber erhebliche Zahlungen zu.

Neben Siemes sind noch zwei Handvoll weiterer Bewohner der sogenannten Heimstätten-Siedlung nahe der Kirche St. Thaddäus von dem auslaufenden Erbbaurecht betroffen. Das Instrument diente vor 100 Jahren dazu, weniger betuchten Bürgern den Erwerb von Immobilieneigentum zu ermöglichen und die Bodenspekulation einzudämmen. Mehr als 100 Grundstücke stellte der Freistaat damals in Kriegshaber als Erbpachtgrundstücke zur Verfügung.

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Die Diskussion ist geschlossen.

17.09.2019

Da sind ja alle anderen Deppen die ihr Zeug komplett kaufen.
Ja denke 100 Jahre sollten reichen, danach kann man ja mit dem ersparten Geld den Rest des Lebens ins Dr. Frank Stift in Stadtbergen ziehen.

17.09.2019

War halt wohl nichts mit dem Schnäppchen. Der Notar hat bestimmt ganz genau auf das Problem mit dem Erbbaurecht hingewiesen.

17.09.2019

>> In Erbpachtverträgen ist für den Fall des Auslaufens festgelegt, dass der Hauseigentümer vom Grundeigentümer eine Entschädigung für die Immobilie bekommt, die auf dem Grundstück steht. Oft läuft es auf zwei Drittel des Wertes hinaus. Danach gehören Boden und Haus dem Grundeigentümer, in diesem Fall dem Freistaat. <

Das ist doch das Prinzip des Erbbaurechtes!

Der Erbbaugeber stellt ein Grundstück günstig zur Verfügung - hier aktuell 92 Euro jährlich für 380 Quadratmeter Boden.

Der Mensch kann bei ca. 100 Jahren Laufzeit ein Leben lang günstig darin leben.

Danach fällt das Haus an der Erbbaugeber und durch die moderate Entschädigung erhält er einen Teil der entgangenen Bodenrendite wieder zurück.

Wenn man das nicht will, braucht man sich darauf nicht einzulassen - die Vertragslage ist ja durchaus klar.

Und natürlich sind Häuser kurz vor dem Ablaufen des Erbbaurechtes üblicherweise sehr günstig, weil der Markt diesen Umstand einfach einpreist. Für eine qualifizierte Betrachtung der Fälle wäre die Kenntnis des Kaufpreises der heutigen Eigentümer/Erbbauberechtigten notwendig - da müsste eigentlich ein deutlicher Abschlag verarbeitet sein.

17.09.2019

Dem kann ich nur zustimmen. Wer ein Haus beispielsweise kauft, wo der Erbbauvertrag in 15 Jahren ausläuft, ist der Preis entsprechend niedrig, da man nur noch 15 Jahre drin wohnen kann und dann eine Entschädigung fürs Haus erhält.
Sollte einem jeden bewußt sein, der ein solches Recht kauft. Ein guter Notar weist einen nochmal darauf auch hin. Es wird nur das "Recht" nicht das Grundstück wird gekauft.
Somit hält sich mein Mitleid in Grenzen. Ist genauso wie mit Leuten die Grundstücke an der Bahnlinie oder (geplanten) Autobahn kaufen und sich dann über den "plötzlich auftretenden" Verkehrslärm beklagen ... wieso wohl die Grundstücke so günstig waren?
Falls jemand bei einem Kauf des Rechts zuviel gezahlt haben sollte, ist dies nicht Sache des Freistaates. Der war schließlich nicht Vertragspartner beim Verkauf des Erbbaurechts. Auch sollte man sich vor dem Rechtekauf beim Erbbaurechtgeber erkundigen, ob er sein Grundstück überhaupt verkaufen will. Nur weil er vor fast 40 Jahren Nachbarn Grundstücke verkauft hat, heißt es noch lange nicht, dass er es jetzt oder in Zukunft wieder will. Niemand, auch der Freistaat nicht, ist verpflichtet Grundstücke an jemanden zu verkaufen, nur weil er jemand anderen eins verkauft hat.
Der mündige Bürger ist nun mal für sein Leben und Handeln verantwortlich.