Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Augsburg: Hunderte aus Autoszene feiern an Tankstelle - Anwohner sind verzweifelt

Augsburg
09.06.2021

Hunderte aus Autoszene feiern an Tankstelle - Anwohner sind verzweifelt

Laut Polizei kamen am Samstag rund 600 junge Menschen zur Aral-Tankstelle an den Gablinger Weg. Die Situation scheint dort zu eskalieren.
Foto: Nico Kalif

Plus Die Tankstelle am Gablinger Weg in Augsburg ist bei Autofans ein beliebter Treffpunkt. Doch die Situation läuft aus dem Ruder. Anwohner leiden - und fühlen sich im Stich gelassen.

Man muss die Bilder und Videos in den sozialen Netzwerken sehen, um zu glauben, was da vor sich geht. Autoreifen quietschen, drehen durch, bis es auf dem Asphalt qualmt, die Menge johlt. "Gummi", feuert einer in dem Youtube-Video an. Fehlzündungen knallen. "Es wird geschossen", soll einer der besorgten und aufgebrachten Anrufer bei der Polizei in jener Samstagnacht am Telefon gesagt haben. An der Aral-Tankstelle am Gablinger Weg in Augsburg-Oberhausen wimmelt es von Autos und jungen Menschen. Immer mehr Fahrzeuge fahren von der benachbarten B17 ab, um bei dem Auflauf dabei zu sein. Sie sind aus Füssen, Günzburg, Dillingen, Ulm, Stuttgart. Sogar aus der Schweiz käme extra eine Gruppe dafür nach Augsburg, heißt es. Die Autos stauen sich bereits auf der Stuttgarter Straße. Die Polizei rückt mit Blaulicht an, will den Verkehr regeln. Die Beamten werden angehupt.

Autoszene an Augsburger Aral-Tankstelle: "Das war wie ein Festival"

Die Tankstelle im Industriegebiet, nebenan ist McDonald's, ein paar Meter weiter das Möbelhaus Ikea, ist schon lange beliebter Treffpunkt junger Menschen an den Wochenenden, vor allem aber seit der Corona-Pandemie. Sie selbst nennen sich Autoliebhaber und sie werden immer mehr. Autoposer - also Autoangeber - bezeichnen andere sie. Am vergangenen Wochenende sorgte die Tankstelle für Schlagzeilen über die Augsburger Grenzen hinaus. Rund 300 Autos und 600 Menschen belagerten allein am Samstag das Gelände im Industriegebiet bis in die frühen Morgenstunden. "Das war wie ein Festival", wird aus Polizeikreisen hinter vorgehaltener Hand erzählt. Die Situation am Gablinger Weg, das lässt sich konstatieren, läuft aus dem Ruder.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

10.06.2021

Ein weiteres Argument für höhere Spritpreise: sinnloses Umherfahren vermeiden.
Die Anwohner können einem leid tun. Diese Klappenauspuff-PS-Protz-Orgie ist so Sinnbefreit wie ein A-Loch am Ellenbogen.

10.06.2021

Wollte neulich abends auf dem Heimweg dort abfahren um zu tanken. KEINE CHANCE, die blockieren alles, Zapfsäulen, Zufahrt und selbst den Drive-In vom goldenen M. Dagegen muss endlich was gemacht werden. Gibt genug Freiflächen, wo sie sich treffen können, z.B. Messeparkplatz, aber Tankstelle und Imbiss blockieren geht gar nicht. Polizei müsste da härter durchgreifen und Platzverweise aussprechen, Punkt!

10.06.2021

Auf privaten Flächen gibts keinen Platzverweis. Der Besitzer könnte Hausverbot erlassen. Aber vielleicht macht der mit denen mehr Geschäft als mit Treibstoff. Und bitte nicht immer gleich "Punkt" schreiben. Das Leben ist nicht so einfach.

11.06.2021

Wenn der Betreiber der Tankstelle ein privates Interesse an so einer Veranstaltung hat, muss man sagen, dass er sich eine Genehmigung für ein Festival besorgen soll und nicht für das Betreiben einer Tankstelle. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass der Bohei von seiner Genehmigung umfasst ist.
Als Vergleich: Man stelle sich vor, dieser Auflauf findet auf meinem (gemieteten/gepachteten/egal) Privatgrundstück statt. Wenn ich nicht im Stande bin, das in geordneten/nicht-störenden Bahnen zu halten, bin ich vor den Nachbarn dafür verantwortlich.

10.06.2021

Auf dem Gelände der Tankstelle hat der Pächter das Hausrecht. Er kann diesem Gesindel einen Platzverweis erteilen. Kommen sie diesem nicht nach, kann die Polizei einschreiten. Und eine Versammlung auf der Straße wird ja kaum machbar sein?
Ich füchte, jetzt, nach den Ausgangsbeschränkungen, tobt der Wahnsinn mehr denn je. Und es zeigt sich die Schere zwischen "Fridays for Future" und "Müll, Lärm und sinnfreies Autofahren" bei den Jungen.

09.06.2021

Wenn eine Radfahrerin auf der falschen Seite fährt werfen sich 4 Mitarbeiter vom Ordnungsamt auf diese (habe ich beobachtet). Menschen, die durch Autofahrer belästigt werden, wird nicht geholfen, gegen Autofahrer wird nichts unternommen. Die Augsburger Stadtverwaltung ist in manchen Teilen noch dem Auto zutiefst untergeben.

10.06.2021

Auf der falschen Seite fahren ist unzulässig; welche gesetzliche Regelung des öffentlichen Rechts verbietet Party an der Tanke auf Privatgrund?

Gibt es da einen Unterschied zu Hausbesetzungen oder Verkehrsblockaden aus dem linken Spektrum?

10.06.2021

@ Peter:
" welche gesetzliche Regelung des öffentlichen Rechts verbietet Party an der Tanke auf Privatgrund?"
Wenn sowohl der Tankstelleninhaber und als auch der McDonaldsbetreiber diese Party nicht auf ihrem privaten Grund haben wollen, dann ist das ebenfalls unzulässig. Wenn ein Platzverweis durch den Eigentümer/Besitzer nicht mehr reicht, dann muss die Polizei einschreiten. Da brauchen wir nicht zu diskutieren, es gibt ein Hausrecht!

10.06.2021

Und wenn die Anwohner wirklich was gegen die Störung machen wollen müssen die sich einen guten Anwalt nehmen. Sich da nur auf die Stadt berufen hilft nichts.

10.06.2021

>> Da brauchen wir nicht zu diskutieren, es gibt ein Hausrecht! <<

Ein Recht ist keine Pflicht ;-)

>> Wenn ein Platzverweis durch den Eigentümer/Besitzer nicht mehr reicht, dann muss die Polizei einschreiten. <<

Da gibt es mutmaßlich 2 Mieter/Pächter und noch x Eigentümer - die müssen sich erst mal einig sein.

Und ob ein Polizeieinsatz nach PAG verhältnismäßig ist, wird dann sicher diskutiert.

Art. 4
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
(1) Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat die Polizei diejenige zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt.
(2) Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht.
(3) Eine Maßnahme ist nur so lange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, daß er nicht erreicht werden kann.

Ich glaube das ist knifflig...

11.06.2021

Ich werf mich auch lieber auf / vor ne Radfahrerin als vor nen “tiefergelegten”. Bin da total bei den Ordnungstruppen.

(Humor ist wenn man trotzdem lacht - Frau/Divers/sonstige natürlich auch)