Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Prozess in Augsburg: Augsburger Polizist wegen Beleidigung von Claudia Roth verurteilt

Prozess in Augsburg
01.07.2021

Augsburger Polizist wegen Beleidigung von Claudia Roth verurteilt

Ein Augsburger Polizist hatte auf seinem Facebook-Account Posts über Claudia Roth und weitere Politiker abgesetzt.
Foto: Guido Kirchner, dpa

Ein Augsburger Polizist war in 33 Fällen angeklagt. Das Gericht verurteilt ihn aber nur in einem, in dem er die bekannte Politikerin angegangen war.

Nur noch 45 Prozent der Menschen glauben, dass man in Deutschland seine politische Meinung noch frei äußern dürfe. Das hat eine Allensbach-Umfrage ergeben. Die juristische Praxis widerlegt diese Ansicht. Im politischen Diskurs kann man vieles sagen oder im Internet posten, ohne sich strafbar zu machen: Geschmackloses, Beleidigendes, Diskriminierendes und Ausländerfeindliches. Die Grenze zwischen erlaubter politischer Meinungsäußerung und Strafbarkeit ist hoch angesetzt. Dies zeigte - wieder einmal - ein Prozess am Mittwoch gegen einen vom Dienst suspendierten Augsburger Polizisten, den die Staatsanwaltschaft wegen 33 Fällen der Beleidigung, Volksverhetzung und Verwenden von Kennzeichen verfassunsgswidriger Organisationen angeklagt hatte. Amtsrichterin Rita Greser verurteilte den 53-jährigen Beamte jedoch lediglich in einem einzigen Punkt.

Der seit Beginn der Ermittlungen im Dezember 2019 vom Dienst unter Zahlung von monatlich netto 3500 Euro Gehalt suspendierte Beamte der Inspektion Mitte hatte einen öffentlichen Facebook-Account betrieben, der angeblich auch von etlichen seiner Kollegen gelesen wurde. Die Anklagebehörde hatte insgesamt 33 Posts, Karikaturen, Bilder und Videos für strafbar gehalten, so Äußerungen gegenüber den Grünen-Politikern Anton Hofreiter, Claudia Roth, Renate Künast, Katrin Göring-Eckhardt und Cem Özdemir. Alle Posts - bis auf den einen letztlich laut Urteil strafbaren - hatten Bezug zu politischen Themen, vor allem zur Migrations- und Flüchtlingspolitik.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

02.07.2021

Frau Roth teilt gerne wie ein Schmid aus, steckt aber wie eine Mimose ein, das zeichnet ihren Charakter aus.

03.07.2021

Aha, Frau Roth bezeichnet also andere als "Pferdehintern" und beleidigt andere Menschen permanent persönlich? Wäre mir neu.