Ehemaliger Richter besaß über 4000 Kinderpornos, jetzt wurde er verurteilt
Plus Wegen des Besitzes von Kinderpornografie wurde ein Richter verurteilt. Er galt als Vorzeigebeamter und arbeitete lange in Augsburg. Manche Bilder holte er aus Strafakten.
Dieser Fall dürfte nicht nur die Augsburger Justizkreise erschüttern: Bei einem ehemaligen Richter des Augsburger Landgerichts wurden über 4000 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt gefunden. Überwiegend handelt es sich um Bilder, es sind aber auch einige Videos darunter. Oberstaatsanwalt Thomas Goger, Chef des Zentrums zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet in Bamberg, bestätigte einen Bericht der Bild gegenüber unserer Redaktion.
Nach aufwendigen Ermittlungen gegen den 59-Jährigen, der zuletzt Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München war, wurde demnach Ende Juni dieses Jahres beim Amtsgericht Augsburg Strafbefehl beantragt. Wie Oberstaatsanwalt Goger weiter berichtet, hat der Beschuldigte diesen akzeptiert. Damit entging der Mann einer öffentlichen Verhandlung, die für ihn freilich eine unangenehme Aufmerksamkeit nach sich gezogen hätte. Öffentlich wurde der Fall jetzt trotzdem. Nun ist der einstige Vorzeigebeamte vorbestraft. Er wurde rechtskräftig wegen Eigenbesitzverschaffung kinderpornografischer Schriften und wegen des Besitzes zu einer Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt, also zu insgesamt 4500 Euro.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.