Neue Corona-Regeln: Was ändert sich in Augsburgs Hallenbädern?
Plus Kommende Woche startet in Augsburg die Hallenbadsaison. Badegäste müssen wegen der neuen Corona-Regelungen Auflagen beachten, haben aber Vorteile gegenüber dem Vorjahr.
Noch haben die städtischen Freibäder in Augsburg geöffnet. Aber nicht mehr lange. Am Sonntag ist Schluss. Einen Tag später beginnt dann die Hallenbadsaison. Badegäste müssen sich in diesem Jahr auf einige Änderungen einstellen. Es gilt die 3G-Regel für einen Badebesuch. Anders als im Vorjahr wird nun nicht mehr die Zahl von Schwimmerinnen und Schwimmern, die sich gleichzeitig in einem Bad aufhalten dürfen, begrenzt. Das sind die wesentliche Punkte, die man zum Start der Hallenbadsaison wissen sollte:
- Saisoneröffnung Die Saison beginnt am Montag, 13. September, im Alten Stadtbad, Spickelbad und im Hallenbad Göggingen. Zuletzt öffnet das Hallenbad Haunstetten am Montag, 20. September.
- 3G-Regel Einlass erhalten nur Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Die Einhaltung der 3G-Regel wird in den städtischen Bädern jeweils vor Einlass von einem Mitarbeitenden beziehungsweise dem Sicherheitsdienst sichergestellt. Hierzu ist nach Auskunft der Stadt die Vorlage des entsprechenden Impf-/Test- oder Genesen-Nachweis in schriftlicher oder in elektronischer Form von Nöten. Kopien können nicht akzeptiert werden.
- Besucheraufkommen Die zahlenmäßige Begrenzung der Gäste im Bad von ehemals zehn Quadratmeter frei zugängliche Fläche pro Gast ist entfallen. Die Stadt appelliert allerdings an das Verantwortungsbewusstsein aller Badegäste, die notwendigen Abstände selbstständig zu beachten. In den Umkleidebereichen gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Zur Erinnerung: Im Hallenbad Göggingen waren im Vorjahr 45 Besucher gleichzeitig erlaubt, im Spickelbad waren es 52, in Haunstetten und im Alten Stadtbad jeweils 90 Besucher. Im Stadtbad waren davon 30 Plätze für die Sauna freigegeben.
- Tickets Es wird Tickets an der Kasse des Alten Stadtbades sowie an den Kassenautomaten in den übrigen Bädern zu kaufen geben. Zusätzlich können Tickets auch über den Onlineshop erworben werden.
- Platzaufteilung Der Schul- und Vereinsbetrieb in den Bädern werde weiterhin weitgehendst abgedeckt, informiert die Stadt. Die verkürzten Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit würden aus der zurückliegenden Hallenbadsaison übernommen, um den Schul- und Vereinsbetrieb abdecken zu können. Die Corona-Auflagen lassen es nicht zu, dass der reguläre Betrieb parallel zum Schulschwimmen läuft.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Die Regeln sind Mist. Da es nun nicht mehr zu bestreiten ist, dass wir Geimpften sowohl infiziert und krank werden können, wie auch bei Infektion munter das Virus verteilen können, muss eine Testpflicht für alle her, unabhängig vom impfstatus. Getestete werden sollte auf Infektion und Antikörper. Wer genug Antikörper hat, egal ob von der Impfung oder durch Genesung, bekommt eine mittelfristig befristete Befreiung, wer nur negativ getestet ist eine kurzfristige Befreiung. Der Impfstatus selbst ist irrelevant. Es kommt auf die Anzahl der Antikörper an. Den dies zeigt den tatsächlichen Schutz Status. Selbst der Herr Drosten sinniert darüber, ob er sich als Geimpfter nicht besser infizieren soll, um ausreichend Antikörper zu haben.
Ich bin mal neugierig was im Zusammenhang mit dem "G=geimpft" als Kopie im Zusammenhang mit einem papierenen Nachweis verstanden wird. Der Download des entsprechenden Zertifikats vom Impfzentrum und der Ausdruck auf dem eigenen Drucker, kann ich ja x-mal durchführen oder eine Kopie davon (vom Original nicht zu unterscheiden) oder ... . Lieber einme gültige Kopier als ein falschers Original. Ich wette, daß ich mit einem Zertifikat, das nicht mir gehört(Papier oder elektronisch) problemlos in ein Hallenbad komme.
(edit/mod/Verstoß NUB 7.2/ Sie erhalten hiermit eine Verwarnung/Kommentieren Sie sachlich)
"Zum Glück hatte ich einen Freund dabei..."
Und da habt ihr's der Kassiererin mal so richtig gezeigt oder was?