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  3. Augsburg: Radler sind empört über Bußgelder: Fehlen in der Fuggerstraße Schilder?

Augsburg
26.08.2022

Radler sind empört über Bußgelder: Fehlen in der Fuggerstraße Schilder?

Wer auf dem Gehweg (rechts) in der Fuggerstraße radelt, zahlt 55 Euro, falls er erwischt wird. Einige Radler sagen, dass die Verkehrssituation vor Ort sehr unübersichtlich sei.
Foto: Michael Hörmann

Plus Radeln auf dem Gehweg kostet 55 Euro. Einzelne Personen kritisieren fehlende Beschilderung. Das Ordnungsamt in Augsburg widerspricht.

Werden Radler in der Fuggerstraße in Augsburg abgezockt? Zumindest drängt sich dieser Eindruck bei einzelnen Personen auf, die wegen Fahrens auf dem Gehweg zur Kasse gebeten werden. Wer als Radler auf dem Gehweg vom Ordnungsdienst erwischt wird, zahlt 55 Euro. Da gibt es kein Pardon, so regelt es der bundesweit geltende Strafkatalog. Die Berichterstattung über eine Frau, die sich über den Ordnungsdienst beklagt hat, führt zu weiteren Reaktionen.

Gemeldet hat sich am Donnerstag ein Unternehmer, der in der Fuggerstraße sein Büro hat. Auch er hat für das Vergehen (Radeln auf Gehweg) 55 Euro bezahlt. Für ihn sei das Vorgehen der städtischen Ordnungshüter schwer nachvollziehbar: "Nach meiner Wahrnehmung als Radfahrer ist die aktuelle städtische Beschilderung stark irreführend." Er habe dem Ordnungsamt den Fall gemeldet, stieß damit allerdings auf Ablehnung. Der Mann sagt: "Gerade dort zu kontrollieren, ist Unsinn. Es sollte stattdessen geprüft werden, ob die Beschilderung so wirklich stimmt und funktioniert."

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

04.09.2022

Was lerne ich als nicht ortskundiger Radfahrer aus den Kommentaren und Berichterstattung,
A am besten das Rad nur schieben in der City von Augsburg!
B oder ganz verzichten!
FAZIT Radfahrer sind in Augsburg unerwünscht auch wenn mit verlogener Werbung anderes behauptet wird.
Wie auch dieses Beispiel zeigt, gibt keine Möglichkeit die City durchgängig mit 25 km/h zu befahren.
Bereits vor über 30 Jahren erlebte ich in Freiburg als Fußgänger, Achtung hier ist überall Radfahren (rote Radwege) erlaubt und ich lernte als Fußgänger schnell auf die Radler zu achten. In Augsburg werden Radwege über den Hochablass und Osramsteg geschlossen. Ja ich habe verstanden als Radfahrer in Augsburg bin ich das Problem, daher meide ich die Stadt.

04.09.2022

Radwege über den Hochablass und Osramsteg hat es noch nie gegeben, also können sie auch nicht geschlossen werden. Wenn Radler auf den dafür vorgesehenen Verkehrsflächen fahren, dann gibt es auch kein Problem mit den Fußgängern, umgekehrt aber sehr wohl. Denn Fußgänger werden in der Regel schon aus Eigenschutz auf den fließenden Verkehr achten, auf einem Gehweg müssen sie das nicht. Hier hat der fließende Verkehr auf Fußgänger zu achten, beispielsweise bei Einfahrt in ein Grundstück oder eine Garage. Übrigens darf auch der Lieferverkehr in der Fußgängerzone nur Schrittgeschwindigkeit fahren, der muss sich auch an die Verkehrsregeln halten. Warum Sie allerdings glauben, dass die StVO für Radler nicht gilt, das bleibt Ihr Geheimnis.

30.08.2022

Rechtlich ist es korrekt, aber die Verkehrsführung ist nicht eindeutig klar! Und dafür will bei der Stadt Augsburg irgendein Feigling nicht die Verantwortung übernehmen!

>> Irritierend mag sein, dass es drei Wege gibt. Der eigentliche Radweg ist auf der Straßenseite... <<

Das ist kein Radweg sondern nur eine rote Fläche auf der Straße ohne rechtlich verbindliche Wirkung. Das hatten wir auch in der KAA vor Umwandlung in eine Fahrradstraße und wurde auch dort kritisiert. Die Stadt Augsburg geht hier von einem enorm guten Bildungsstand der radfahrenden Bevölkerung aus.

>> auch in der Mitte gibt es eine Spur <<

Ist eine Moto-Parkplatzzufahrt, deren Ende ein geschultes Radlerauge gut erkennt; die mit 5 Meter Blick voraus fahren da natürlich rein ;-)

>> und an der Häuserfront ist der breite Bürgersteig. <<

Den nur der als Radweg "erkennen" kann, der ohnehin nie auf das blaue Schild achtet.


Die pragmatische Lösung ist eigentlich klar, die rechtlich unverbindliche rote Fläche gehört zur Klärung der Verkehrsführung bis an die Grenze des Fußgängerbereiches gezogen; alternativ wenn zulässig eine Angebotsstreifen mit unterbrochenen Linien.

31.08.2022

.
Andere Sicht (von wem wohl ? - in widewidewitt-Manier)
der „Moto-Parkplatzzufahrt“

Der Weg „ …… sieht doch durchaus so aus, als könne
er ein Radweg und als solcher (hinter dem Container)
beschildert sein“
.

31.08.2022

Schon klar, wenn wir 10 Alltagsradfahrer aus einer anderen Stadt holen, fahren da sicher einige rein.

Unter Augsburgern bleibt es eine sehr individuelle Sache ob man nach der ersten Fahrt verstehen will, wie man da an der Grenze zwischen neuem Kö und prekärer Haushaltslage durchkommt...

28.08.2022

.
"Fehlen in der Fuggerstraße Schilder?",
stellt sich der Autor und Fotograf H ö r m a n n titelwirksam und titel-
fotogerecht (!) nach meinem Empfinden ganz "dumm"

"Dumm" deshalb, weil er (übrigens wie auch der klageführende Unter-
nehmer) den Beginn der Fußgängerzone (mit Fahrräder frei) ("gerne" ?)
bemerkt und gar fotografisch festhält,, nicht jedoch das absolut nicht
übersehbare Zeichen "Fußgängerzone Ende", das sich wenige Meter
genau links der Radlerin auf dem Titelfoto befindet, auf diesem jedoch
(versehentlich?) ausgespart wurde.

Ein bißchen mehr Zoom oder wenige Schritte nach links - so wäre es
- zumindest was die Fotowiedergabe betrifft - ordentlicher Journalis-
mus gewesen ..........

28.08.2022

Sie werden doch aber zugestehen, dass man aus der Fußgängerzone kommend, die man laut Zusatzschild befahren darf, am Ende derselben erst mal ratlos ist, wo es denn nun weiter geht für einen Radfahrer. Der Weg rechts von den Motorrädern und links des Geldautomaten der Stadtsparkasse sieht doch durchaus so aus als könne er ein Radweg und als solcher (hinter dem roten Container) beschildert sein. Dass auf der Straße ein Fahrradweg abmarkiertist, ist nicht erkennbar.

Es gibt im Übrigen auch nicht benutzungspflichtige Radwege https://www.adfc-diepholz.de/radwege-ohne-benutzungspflicht/ die sind dann nicht mit den entsprechenden Verkehrszeichen beschildert. Theoretisch könnte es sich um einen solchen handeln. Das gibt das Foto m.E. her.

Wenn man als Stadt fahrradfreundlich sein will, den Radfahrern eine Straße widmet, sie dann über den Fußgängerbereich Königsplatz fahren lässt, dann sollte man schon deutlich kennzeichnen, wie es für diese korrekt weitergehen soll, oder nicht? Das ist doch die allgemein beklagte inkonsequente Wegführung für Fahrradfahrer. Die Fuggerstraße mit ihrer schmalen Spur in Richtung Theater und den dort häufig wartenden Bussen, ist ohnehin nicht besonders gut geeignet als Fahrradweg, da man die Freihaltung dieses ja auch nicht zu garantieren bereit ist.

Ich bin sehr dafür, beispielsweise in der Konrad-Adenauer-Allee wie in der Maximilianstraße konsequent alle auf dem Gehweg fahrenden Radfahrer mit einem Bußgeld zu belegen. Gerne auch mit 55 Euro. Dort ist eine echte gute Alternative gegeben und das Ignorieren geschieht ausschließlich aus Bequemlichkeit.

Aber nein, der Ordnungsdienst kontrolliert am Osram-Steg und an einem Weg, der wie ein Radweg aussieht. Ich kann den Ärger durchaus verstehen.


(Zoom verkleinert den Winkel übrigens zusätzlich, Herr S. Nur weil Sie es ja immer so supergenau nehmen.)

28.08.2022

.
Tja, das mit dem Zoom haben Sie messerscharf erkannt, Frau Maja S.

Um das wederzugeben, was ich meinte und durch ein Versehen falsch
ausdrückte, nun so:

"Ein bisschen angepaßter Zoom (falls verwendet) oder wenige Schritte
nach links - so wäre es - zumindest was die Fotowiedergabe betrifft -
ordentlicher Journalismus gewesen."

(Einen "Wert" hat mein Versehen, wie mir scheint, zumindest wohl für
Sie - und evtl. Gleichgesinnte - doch: eine Ergötzungsmöglichkeit zu-
mindest für den heutigen restlichen Tag - evtl. auch länger .........
.

28.08.2022

Im Gegensatz zu Ihnen Herr S., speichere ich nicht Kommentare von Usern ab, um sie Monate, wenn nicht Jahre später wieder hervorzukramen und triumphierend zu präsentieren. Ich habe die Bemerkung, die ich mir normalerweise verkniffen hätte, auch in Klammern gesetzt und darauf verwiesen, dass Sie in den Genuss kommen, weil Sie anderen gerne ihre Fehler unter die Nase halten - vor allem Journalisten. Die Freude daran war marginal.

Noch irgendetwas zur Sache anzumerken?

30.08.2022

.
"Noch irgendwas zur Sache anzumerken?" fragen Sie, Frau Maja S.

"Meine Sache", an der ich mich störe und zu der ich mich ausreichend
klar (wie ich meine) schon im Ausgangskommentar geäußert habe, ist
die - wie ich empfinde - unseriöse Koppelung der Frage im Titel mit
einem dazu "passenden" Foto, das ein wenige Meter daneben befind-
liches - auch "fotografierbares" - und für die Titel-Fragestellung, wie
ich meine, wesentliches Verkehrsschild außer Acht läßt.

Sie bringen nur Ausflüchte wie alle Radler, die erwischt werden und vor-
geben, mit der Unterscheidung von Radwegen / Gehwegen überfordert
zu sein .... : - )

Und was sagen Sie zu "meiner Sache" ???

30.08.2022

Vllt. hat Herr Hörmann ja auch nur Ihren Tipp mit dem Zoom beherzigt, weshalb das Schild nicht mit aufs Bild kam, Herr S. Wäre doch möglich?

Sie kaprizieren sich auf das Fußgängerzonen-Ende-Schild und damit ist für Sie die Sache erledigt. Ich hatte die Gesamtumstände geschildert.

Und - so weit haben Sie aber offenbar nicht gelesen - auch dafür plädiert, dass Radfahrer an anderen Stellen in Augsburg ordentlich zur Kasse gebeten werde. Insofern greifen Ihre Zuschreibungen mal wieder nicht.


30.08.2022

.
Frau Maja S.

von Anfang bemängele ich die journalistische Qualität
des Artikels von Herrn Hörmann (die Ausflüchte jeglicher
Radfahrer wie auch die Ihren lohnen es nicht, darauf ein-
zugehen).
Sie aber kaprizieren sich - um sich um eine Äußerung
zu meiner Kritik an journalistsicher Arbeit zu drücken -
auf die Radfahrer, die nicht mein Thema waren.

Das ist denn doch schon arg durchsichtig, genügt aber
offenbar Ihren Ansprüchen ..............
.

30.08.2022

.
In einem anderen Kommentar hatten Sie doch sehr wohl eine
Meinung (wenn auch in anderem Zusammenhang) zur Jour-
nalismus der AA:

"Was in dieser Zeitung als solche regelmäßig angeboten
wird, ist eine Schande für die Journalisten ......"

"Man" muss nur wollen .......

27.08.2022

Na bei 55€ Strafe sind wir aber froh wenn Fußgänger auf Radwegen nicht auch ein Geldstrafe bekommen.
Hoffentlich habe ich jetzt nicht einige Herrschaften zum grübeln angeregt .

27.08.2022

Bei der mündlichen Verwarnung ist es so, dass sich niemand mehr dran hält was der Kontrollierendem sagt. Fußgänger sind einfach nur Freiwilg. Da ist der Gehweg auf der östlichen Seize schon eine Stolperfalle, wo man ewig aufpassen muss. wo man hintritt und dann fahren einem die Fahrradfahrer kreuz und quer dazwischen. Richtet endlich den Fußweg, dann kann man auch einen Fahrradstreifen machen und alles ist in Ordnung.

27.08.2022

Da gibt es kein Pardon? Es besteht also die Plicht einen Verstoß mit 55 Euro zu verwarnen? Die Möglichkeit einer mündlichen Verwarnung gibt es nicht mehr? Da kommt man ja bei Straftaten inzwischen oft besser weg....

Augsburg bräuchte vor allem endlich eine gute Verkehrsführung für Radfahrer. So dass es keinen Sinn macht, gegen die Regeln zu verstoßen.

27.08.2022

Das Ordnungsamt braucht eine Existenzberechtigung. Wahrscheinlich ist die mit einer bestimmten Zahl an Strafen pro Tag erfüllt.

26.08.2022

Die ach so lieben Radfahrer ... oder besser ... die ach so armen stets benachteiligen Radfahrer.

26.08.2022

Es ist doch wieder so typisch!
Es beschweren sich wieder die, die bei ihrem Vergehen erwischt wurden: „Ich habe es nicht gewusst“, „da ist kein Schild…“,“..die anderen fahren ja auch da…“.
Ist eigentlich keiner mehr in der Lage, sein Hirn einzuschalten!?
Herr Gott, es ist ganz klar in der Stvo. geregelt, wo ich mit dem Rad fahren darf und wo nicht! Müssen wir jetzt für alles ein Schild aufstellen!? Wie sähen da die Innenstädte aus und vor allem: Würde es auch etwas bringen?
In meinen Augen könnte man 1.000 Schilder aufstellen, die nix bringen, weil die ja eh missachtet werden…!!!

26.08.2022

Befinden wir uns im medienmäßigen Sommerloch? Warum regt man sich hier auf? Es ist und bleibt verboten, mit dem Fahrrad den Gehweg zu benützen! Von einer Ausnahme mal abgesehen! Warum regt man sich folglich auf? Fehlverhalten, wird geahndet - endlich - und basta! Wer sich hier aufregt, sollte wegen seiner bewussten Uneinsichtigkeit nochmals eine erhöhte Strafe zahlen!