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Kommentar
28.01.2018

AVV-Tarifreform: Ein Plädoyer für das Kurzstreckenticket

Warum bei allem verständlichen Ärger über die Tarifreform das Kurzstreckenticket richtig ist. Es bedarf allerdings einer Korrektur, um es noch besser zu machen.
Foto: Silvio Wyszengrad (Symbolbild)

Bei allem verständlichen Ärger über die Tarifreform ist das Kurzstreckenticket dennoch richtig. Es bedarf allerdings einer Korrektur, um es noch besser zu machen.

Sie ist der Aufreger des Jahres: Die Tarifreform, die seit 1. Januar im Augsburger Verkehrsverbund (AVV) gilt, hat einen Proteststurm wütender Fahrgäste ausgelöst. Der Ärger ist deshalb so groß, weil sich zumindest ein Teil der Kunden abgezockt sieht. Viele Leserbriefschreiber, die sich an unsere Redaktion in den zurückliegenden drei Wochen gewandt haben, listen exemplarisch auf, dass sie seit Januar oftmals sehr viel mehr Geld im AVV-Gebiet zahlen müssen als zuvor. Die Preispolitik stößt auf massive Proteste.

Verständlich, wenn eine Reform dem Bürger so hart in den Geldbeutel greift. In Augsburg ist die Wut so extrem, weil für bestimmte Fahrten im Stadtgebiet das Doppelte verlangt wird. Es trifft in diesem Fall Gelegenheitsfahrer, die für ein Einzelticket 2,90 Euro bei einer längeren Strecke zahlen müssen. Dieser Preis hat sich seit Januar zwar nicht geändert, doch die Tarifreform hat die Regelung deutlich verschärft. Wer jetzt mehr als fünf Haltestellen inklusive Einstieg in Anspruch nimmt, zahlt diesen Betrag. Bis zu fünf Haltestellen kostet das Ticket 1,45 Euro.

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Die Diskussion ist geschlossen.

29.01.2018

Ich kann der Argumentation leider nicht folgen. Warum soll es soviel einfacher sein, im Vorfeld herauszufinden, wie viele Stationen von meinem Einstieg bis zu meinem gewünschten Ziel ist. Vor allem als Gelegenheitsfahrer - vor allem als Tourist? Als Tourist verlasse ich mich gerne auch darauf, dass ich beim Fahrer einsteigen kann und eine Auskunft bekomme. Das ist zwar nicht erwünscht, aber eigentlich eine selbstverständliche Serviceleistung. In Augsburg kriegt man dann die Antwort: Steigen Sie wieder aus, kaufen Sie am Automat ein Kurzstreckenticket und warten Sie auf die nächste Bahn/Bus. Das ist klasse. Das ist doch wirklich eine deutliche Verbesserung für Unkundige! Alternativ erhält man nicht mal diese Antwort sondern der Fahrer verlangt einfach 2,90.

Ich denke, der Wegfall der Zone 10 für Gelegenheitsfahrer trifft viel mehr Menschen negativ als das Problem des knappen über den Zonenrandhinausfahrens. Wahrscheinlich war das mit dem Miniticket auch deshalb nicht allgemein bekannt. Und weil die SWA kein Interesse daran hatten, darüber zu informieren. Wie sie ja auch nicht mal in ihren Tariftabellen auf den Umstand hinweisen, dass es das Kurzstreckenticket nur am Automaten gibt.

Wer kurze Strecken fährt zahlt etwas weniger, wer lange Strecken fährt etwas mehr, schreibt Herr Hörman. Nun, Wem das Kurzstreckenticket nicht ausreicht, der zahlt aber auch für ein wenig mehr Strecke erheblich mehr Kohle. Früher konnte man bis zu 11 Haltestellen erreichen, mit einem Fahrschein für die Innenzone.

Dazu kommt, dass sich, wenn quasi jede Haltestelle auf dem Ticket gekennzeichnet werden kann, es durchaus möglich wäre, für ein jede Haltestellen mehr auch etwas mehr zu zahlen. Vier Haltestellen kosten 1,20 (auf der Streifenkarte) Warum dann nicht 5 Haltestellen 1,60, 6 Haltestellen 2,00 Euro, sieben 2,40 - da wäre man dann bei dem Preis der Zone 2, ab dann kann man so weit man möchte.

Das würde auch das Argument entkräften, dass eine Ausweitung des Kurzstreckentickets so viel Geld kosten würde.

Leider wurde vergessen, darauf hinzuweisen, dass die Streifenkarte, mit der man etwas günstiger wegkommt künftig ein Verfallsdatum haben und nicht mehr umgetauscht werden können.