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  3. Augsburg: Abzocke im Reisebüro: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Augsburg
29.05.2019

Abzocke im Reisebüro: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Einen Urlaub am Strand? Gab es für einige Augsburger 2017 nicht. Sie waren von ihrem Reisebüro abgezockt worden.
Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa (Symbolbild)

Dutzende Kunden eines Geschäftes in Augsburg fühlen sich um ihren Urlaub betrogen. Doch der Hauptverdächtige hat sich offenbar abgesetzt, das Geld ist wohl weg.

Es gab mal eine Zeit, da organisierte das Reisebüro in der Augsburger Innenstadt Fußball-Trainingslager im Ausland. Das ist allerdings schon eine Weile her. Heute existiert das Geschäft nicht mehr, das seinen Sitz in der Bahnhofstraße hatte, 2017 machte es dicht. Relativ plötzlich für viele Kunden, die eines Tages vor verschlossenen Türen standen,an denen ein Zettel hing. Darauf der Hinweis: Man habe mit „großem Bedauern“ Insolvenz anmelden müssen, der Betrieb sei eingestellt worden, weitere Informationen gebe es per Post. Der Ruf des Geschäftes war zu dem Zeitpunkt längst hinüber, denn viele Kunden warteten nicht nur auf Infos vom Reisebüro, sondern auch auf Geld.

Dieses Reisebüro steht im Verdacht, Kunden abgezockt zu haben. So berichteten mehrere Geschädigte unserer Redaktion bereits 2017, sie hätten geplante und bereits bezahlte Urlaube nicht antreten können, da Mitarbeiter der Filiale Flug und Hotel einfach nicht buchten. Es dürfte nach Informationen unserer Redaktion um Dutzende Fälle gehen: Mal verloren betroffene Kunden 1700 Euro, mal 2500, mal 6800. Eine Familie wurde nicht nur um 4000 Euro gebracht, ihr wurde auch ein ersehntes Treffen in Kanada verwehrt, anderen Kunden ihr Sommerurlaub auf Teneriffa oder in der Türkei. Wo ein Großteil des Geldes versandete, ist nicht ganz klar. Ein Insolvenzverfahren gegen das Unternehmen hinter dem Reisebüro wurde vom Augsburger Amtsgericht mangels Masse abgewiesen. Das bedeutet, dass die bestehenden Vermögenswerte der Firma nicht einmal ausreichten, um die potenziellen Kosten eines Insolvenzverfahrens zu begleichen.

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