Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Augsburg: Achtjährige missbraucht: Schul-Vergewaltiger soll dauerhaft in Klinik

Augsburg
17.06.2019

Achtjährige missbraucht: Schul-Vergewaltiger soll dauerhaft in Klinik

Tatort Wittelsbacher Grundschule: Ein 21-Jähriger hat im Oktober vorigen Jahres auf der Schultoilette ein achtjähriges Mädchen missbraucht.
Foto: Silvio Wyszengrad

Er sagt, Stimmen hätten ihn geleitet: Ein 21-Jähriger hat auf dem Klo einer Augsburger Grundschule eine Achtjährige missbraucht. Er ist wohl schuldunfähig.

Er glaubt, Gott zu sein. Die Sonne folge ihm überall hin. Er ist überzeugt, mithilfe des Deckels einer Tequila-Flasche mit dem Satan Kontakt aufnehmen zu können. Was im Kopf von Peter K. (21, Name geändert) vor sich geht, ist für einen gesunden Menschen nur schwer nachvollziehbar. Genauso schwer nachvollziehbar, wie die Tat, die er im vergangenen Oktober in Augsburg begangen hat. Er hat eine achtjährige Schülerin auf der Toilette der Wittelsbacher Grundschule vergewaltigt. An diesem Dienstag will die Jugendkammer des Landgerichts das Urteil verkünden. Es spricht alles dafür, dass die Richter anordnen, Peter K. dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.

Der Psychiater Dr. Fabian Lang, 36, ist überzeugt, dass Peter K. seit Jahren schwer psychisch krank ist. Er bescheinigt ihm eine paranoide Schizophrenie. Peter K. habe sich, sagt der Arzt als Gutachter vor Gericht, während der Tat in einem Zustand der Schuldunfähigkeit befunden. Der 21-Jährige sagt, Stimmen hätten ihn zum Übergriff auf das Mädchen getrieben. „Es ist ein in sich geschlossenes Wahngebäude, in dem der Betroffene lebt“, sagt Fabian Lang. Ist ein Täter wegen einer solchen Erkrankung nicht schuldfähig, kann er nicht bestraft werden. Das Gesetz sieht aber vor, dass das Gericht die Unterbringung im Maßregelvollzug anordnen kann – in einer speziellen klinischen Einrichtung für Straftäter. Voraussetzung ist, dass von dem Täter einer Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

17.06.2019

Wo ist "der Grenzfall bei der Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit" , wie vom "Herrn" Anwalt bedeutungsschwanger interpretiert ? Es ist mittlerweile seit vielen Jahren immer dasselbe , egal über welchen Straffall man liest :

Immer sind es Wiederholungstäter , deren absolute Gefährlichkeit man hätte schon viel früher sehen können , wenn man es hätte sehen wollen !

In unserer Seiten fast 30 Jahren stark nach links abdrifteten Gesellschaft sind die angeblichen "Grundrechte" von - eigentlich schon bekannten -Tätern weitaus mehr wert als die Grundrechte der Opfer .

Mir fehlt mittlerweile jegliches Verständnis für die Art und Weise , mit der unsere Justiz arbeitet und welche Ziele dabei verfolgt werden .
Unsere Kuschel- und Besserungsjustiz ist am Ende

17.06.2019

Zitat."Achtjährige missbraucht: Schul-Vergewaltiger soll dauerhaft in Klinik"
Mich stört das soll! Also kein Muss! Wer glaubt noch an das Soll? Ich nicht!

17.06.2019

Falls es Ihnen entgangen ist: das Urteil fällt erst morgen, so daß das "soll" die Forderungen von Staatsanwalt und Verteidigung wiedergibt...