Achtjährige missbraucht: Schul-Vergewaltiger soll dauerhaft in Klinik
Er sagt, Stimmen hätten ihn geleitet: Ein 21-Jähriger hat auf dem Klo einer Augsburger Grundschule eine Achtjährige missbraucht. Er ist wohl schuldunfähig.
Er glaubt, Gott zu sein. Die Sonne folge ihm überall hin. Er ist überzeugt, mithilfe des Deckels einer Tequila-Flasche mit dem Satan Kontakt aufnehmen zu können. Was im Kopf von Peter K. (21, Name geändert) vor sich geht, ist für einen gesunden Menschen nur schwer nachvollziehbar. Genauso schwer nachvollziehbar, wie die Tat, die er im vergangenen Oktober in Augsburg begangen hat. Er hat eine achtjährige Schülerin auf der Toilette der Wittelsbacher Grundschule vergewaltigt. An diesem Dienstag will die Jugendkammer des Landgerichts das Urteil verkünden. Es spricht alles dafür, dass die Richter anordnen, Peter K. dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.
Der Psychiater Dr. Fabian Lang, 36, ist überzeugt, dass Peter K. seit Jahren schwer psychisch krank ist. Er bescheinigt ihm eine paranoide Schizophrenie. Peter K. habe sich, sagt der Arzt als Gutachter vor Gericht, während der Tat in einem Zustand der Schuldunfähigkeit befunden. Der 21-Jährige sagt, Stimmen hätten ihn zum Übergriff auf das Mädchen getrieben. „Es ist ein in sich geschlossenes Wahngebäude, in dem der Betroffene lebt“, sagt Fabian Lang. Ist ein Täter wegen einer solchen Erkrankung nicht schuldfähig, kann er nicht bestraft werden. Das Gesetz sieht aber vor, dass das Gericht die Unterbringung im Maßregelvollzug anordnen kann – in einer speziellen klinischen Einrichtung für Straftäter. Voraussetzung ist, dass von dem Täter einer Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Wo ist "der Grenzfall bei der Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit" , wie vom "Herrn" Anwalt bedeutungsschwanger interpretiert ? Es ist mittlerweile seit vielen Jahren immer dasselbe , egal über welchen Straffall man liest :
Immer sind es Wiederholungstäter , deren absolute Gefährlichkeit man hätte schon viel früher sehen können , wenn man es hätte sehen wollen !
In unserer Seiten fast 30 Jahren stark nach links abdrifteten Gesellschaft sind die angeblichen "Grundrechte" von - eigentlich schon bekannten -Tätern weitaus mehr wert als die Grundrechte der Opfer .
Mir fehlt mittlerweile jegliches Verständnis für die Art und Weise , mit der unsere Justiz arbeitet und welche Ziele dabei verfolgt werden .
Unsere Kuschel- und Besserungsjustiz ist am Ende
Zitat."Achtjährige missbraucht: Schul-Vergewaltiger soll dauerhaft in Klinik"
Mich stört das soll! Also kein Muss! Wer glaubt noch an das Soll? Ich nicht!
Falls es Ihnen entgangen ist: das Urteil fällt erst morgen, so daß das "soll" die Forderungen von Staatsanwalt und Verteidigung wiedergibt...