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Bienen-Volksbegehren
14.11.2019

Bayerische AfD klagt gegen den Artenschutz

Aus dem Artenschutz-Volksbegehren in Bayern ist ein Gesetz geworden. Gegen dieses klagt nun die AfD.
Foto: Verena Mörzl (Symbol)

Für die rechtspopulistische Partei steht fest: Volksbegehren und Begleitgesetz seien „verfassungsfeindlich“.

Die AfD-Fraktion im Landtag zieht gegen das erfolgreiche Bienen-Volksbegehren mitsamt Begleitgesetzen zum Artenschutz vor den Verfassungsgerichtshof. Die Gesetzgebung, so sagte der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Christoph Maier, sei aus Sicht seiner Partei „klar verfassungsfeindlich“. Die Regierungsparteien CSU und Freie Wähler hätten das Volksbegehren nur zum Schein angenommen und dann durch weitere Gesetze gleich wieder abgemildert. Das sei „rein wahltaktisches und politisches Kalkül“. AfD-Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner nannte das Zustandekommen der Gesetze einen juristischen Skandal.

Die Klage, die am Donnerstag im Landtag vorgestellt wurde, richtet sich gleich gegen neun Institutionen beziehungsweise Personen: Staatsregierung, Innenministerium, Landtag, Ministerpräsident Markus Söder, Staatskanzlei, die Initiatoren des Volksbegehrens von der ÖDP, CSU-Landtagsfraktion, Landtagsfraktion der Freien Wähler und Landtagspräsidentin Ilse Aigner. Ihnen allen wirft die AfD einen „schwerwiegenden Verfassungsbruch“ vor. Fraktionschefin Ebner-Steiner sagte: „Die Kartellparteien haben einmal wieder mehr bewiesen, dass sie das demokratische System, den bayerischen Rechtsstaat und das wichtige demokratische Herzstück der Volksgesetzgebung beseitigen wollen.“

Artenschutz-Gesetz: AfD sieht ganze Serie von Verstößen

Die AfD begründet ihre Klage mit einer ganzen Serie angeblicher Verstöße gegen europäisches, deutsches und bayerisches Recht, mit formellen Fehlern bei der Zulassung und mit einer unzulässigen Vermischung des „medial inszenierten“ und „linksgrünen“ Volksbegehrens mit den später beschlossenen Gesetzen. Für einen verfassungskonformen Ablauf hätte nach Ansicht der Fraktion am Ende zwingend ein Volksentscheid über das Gesetzespaket stehen müssen, da die Inhalte nicht mehr zu 100 Prozent denen des Volksbegehrens entsprochen hätten.

Maier sprach von einer „Artenschutz- und Klima-Hysterie“, in der die Gesetze zustande gekommen seien. Er verwies zudem auf das Eigentumsrecht der „freien Bauern“ im Land, das durch die Gesetzgebung beeinträchtigt werde: „Letztendlich geht es uns darum, dass der Landwirt auf seinem Grund und Boden weitestgehend das machen darf, was er möchte.“ Ebner-Steiner bestätigte, die AfD erfahre hier viel Zuspruch von den Bauern. Ihr Co-Fraktionschef Ingo Hahn sagte: „Wir haben es hier meiner Meinung nach mit einer Bevormundungspolitik zu tun, bei dem nicht der Wille des Volkes beachtet wurde.“

Umweltminister spricht von einem „populistischen Angriff“

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) kündigte an, die Gesetze mit allen Mitteln verteidigen zu wollen. „Wir kämpfen für das Volksbegehren Plus auch vor Gericht“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die Klagedrohung sei ein „populistischer Angriff auf den Artenschutz in Bayern. AfD und Artenschutz schließen sich aus.“ Die AfD, so Glauber, wolle spalten, wo die Staatsregierung versöhne.

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