"Affäre" Höhmannhaus: Jetzt spricht der OB
Kurt Gribl ärgert sich, dass vertrauliche Informationen nach außen drangen. Die Frage, ob die Mieter angemessene Preise bezahlen, soll schnell geklärt werden.
Die Stadtverwaltung hat am Donnerstag erstmals Informationen über das Mietpreisgutachten fürs Höhmannhaus öffentlich gemacht. Sachverständiger Thorsten Kampe erklärte im Ferienausschuss, einem verkleinerten Gremium des Stadtrats, wie das über 300 Seiten starke und knapp 10.000 Euro teure Werk zustande kam. Ob die Mieter angemessene Preise bezahlen, sagte er im öffentlichen Teil des Ausschusses zwar nicht. Für Wohnungen in der Größenordnung, wie sie der Chef der Städtischen Kunstsammlungen bewohnt, würden in der Regel aber „exorbitant hohe“ Preise bezahlt – unabhängig vom Zustand.
Wie berichtet, hat die Stadt dienstrechtliche Maßnahmen gegen zwei städtische Beamte eingeleitet. Einer von ihnen ist Christof Trepesch, der die Augsburger Museen seit 2004 leitet und der seit über zehn Jahren selbst eine Wohnung im Höhmannhaus gemietet hat. Es geht dabei unter anderem um die Frage, ob der Preis von etwas mehr als vier Euro pro Quadratmeter Kaltmiete für eine Top-Lage – das Höhmannhaus liegt an der Maximilianstraße – gerechtfertigt ist.
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Punkt 3 Das Disziplinarverfahren
Nach den bisherigen Erkenntnissen stellt sich die Frage, ob denn überhaupt die richtigen Mitarbeiter mit den dienstrechlichen Maßnahmen konfrontiert werden.
Halten wir fest: Herr Trepesch zog in eine von einem Privatvermieter (der ehemalige Finanzverwalter von Frau Höhmann und ihr Vorerbe) vermietete Wohnung. Bis zu diesem Zeitpunkt war alles korrekt, denn der Vermieter konnte die Miete nach seinem Gusto festsetzen. Als 2011 das Anwesen dann endgültig ins Eigentum der Stadt überging und nach dem Geschäftsverteilungsplan die Kunstsammlungen (dessen Leiter Herr Trepesch ist) für seine Verwaltung zuständig wurden, hat Herr Trepesch beantragt, diese Aufgabe auf ein anderes neutrales Amt zu übertragen ggf. eine Stiftung zu errichten. Dieser sein Antrag wurde von Herrn Weber, dem damaligen Kämmerer und heutigen Stadtdirektor, abgelehnt.
Warum bleibt diese eklatante Fehlentscheidung völlig außen vor in den Betrachtungen der Vorgänge? Was hätte man von Herrn Trepesch denn sonst noch erwarten können? Hätte er ausziehen müssen, nachdem seinem Antrag nicht nachgekommen worden war? Hätte er sich juristisch beraten lassen müssen, was für Folgen diese Interessensverquickung ggf. für ihn haben könne?
Wie konnte ein gestandener Referent wie Hermann Weber die brisante Problematik der Selbstkontraktion, die im BGB sogar grundsätzlich ausgeschlossen ist, ignorieren, und dabei infolge seiner Weigerung die Verwaltung des Höhmannhauses einem anderen Amt zuzuschlagen eine solche Lawine lostreten.
Nach meinem Empfinden ist das ein schweres Versagen, das es wert wäre disziplinarisch überprüft zu werden.
Stattdessen prüft nun Herr Weber die vermeintlichen Verfehlungen von Herrn Trepesch. Es ist unglaublich.
Womit wir wieder bei Punkt 1 der Vertraulichkeit wären. Wäre es in diesem Fall nicht angemessen, nicht in aller Heimlichkeit Vorgehensweisen und Folgen zu debattieren, sondern nun, wo das Kind ohnedies schon in den Brunnen gefallen ist, endlich offen und ehrlich zu kommunizieren? Sollte Herr Webernicht nicht zu seiner Entscheidung und zu etwaigen Versäumnissen stehen können und die Folgen tragen? Andere müssen das ja auch.
Punkt 2 Mietpreishöhe
Laut dem externen Gutachten sind die Mieten für sehr große Wohnungen in der Maxstraße exorbitant hoch unabhängig vom baulichen Zustand. Dass Herr Kampe knarzendes Parkett und Risse im Terrazzo anführt, mutet einigermaßen lächerlich an. In der Tat dürfte diese Beeinträchtigunen die Miete nicht wesentlich mindern. Schlechter Wärmeschutz, schlechte Bausubstanz, nicht mehr übliche sanitäre Anlagen dürften da mehr ins Gewicht fallen. Nichts Genaues weiß man nicht.
Ein Augsburger Zeitungsblog hat recherchiert, dass der städtische Mietspiegel für die Maxstraße einen Quadratmeterpreis von 7,50 € ausweist. Und dass im Nachbarhaus Wohnungen in der Größe für um die 6 Euro vermietet wurden. Ja was denn nun?
Dazu kommt, dass die Stadt das Haus geerbt also umsonst bekommen hat. Da gilt es statt an exorbitante Mieten an den Willen der Erblasserin zu denken. Ortsübliche Mieteinnahmen sollten gemäß Testament erzielt werden, die die Instandhaltung des Hauses sicherstellen würden. Frau Höhmann vermietete selbst zu äußerst sozialen Konditionen, ebenso ihr Finanzverwalter, der zunächst in ihre Wohnung einzog und Vorerbe war. Hätte Frau Höhmann gewollt, dass nun nur noch sehr Reiche in ihrem Haus wohnen können sollten? Zweifelhaft.
Es stellt sich die Frage, ob ein Gutachten, das auf die speziellen Umstände der Immobilie keinerlei Rücksicht nimmt, in diesem Fall überhaupt maßgeblich sein kann.
Dieses Thema ist so vielschichtig, dass man es in seine verschiedenen Aspekte zerlegen muss:
Punkt 1 Vertraulichkeit:
Im Prinzip richtig, dass der OB beklagt, dass Informationen an die Öffentlichkeit gelangt sind. Andererseits ist Verschwiegenheit auch ein ausgezeichneter Nährboden für Gemauschel, unter den Teppichkehren und das Aufrechterhalten von inakzeptablen Missständen - so beispielsweise, dass selbst nach dem ersten Prüfbericht des RPA Herr Trepesch weiterhin sein eigener Vermieter sein musste.
Edward Snowden - außerhalb der USA ein Held - wird sein Heimatland nie wieder betreten können, weil er wegen Hochverrat bis an sein Lebensende im Gefängnis sitzen müsste. So unterschiedlich können die Betrachtungsweisen sein.
Hätte es sich bei dem Hauptbetroffenen nicht um den höchst angesehen Leiter der städtischen Kunstsammlungen gehandelt, der für die Stadt viel erreicht hat und von Honoratioren und Berufskollegen vehement in Leserbriefen verteidigt wurde, hätte vermutlich niemand etwas daran gefunden, dass die Vorgänge öffentlich wurden