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Alle Beschuldigten müssen wieder in Haft - eine Bestätigung für die Ermittler

Kommentar Von Jörg Heinzle
27.12.2019

Hin und Her im Fall der tödlichen Attacke vom Kö: Erst wurden sechs Haftbefehle aufgehoben, nun sollen die Verdächtigen wieder in U-Haft. Das ist ungewöhnlich, aber der Rechtsstaat.

Es ist die zweite Wende in diesem Fall innerhalb von nur wenigen Tagen. Erst am Montag hatte die Jugendkammer des Augsburger Landgerichts die Haftbefehle gegen sechs Beschuldigte im Fall der tödlichen Attacke vom Königsplatz aufgehoben. Nun schlägt das Pendel wieder in die andere Richtung aus. Alle Freigelassenen müssen offenbar wieder zurück in die Untersuchungshaft.

Es klang gut überlegt, wie die Richter der Jugendkammer die Aufhebung der Haftbefehle begründet hatten. Die Richter waren nach Stand der Ermittlungen überzeugt, dass nur der mutmaßliche Haupttäter für die gewaltsame Tötung des 49-jährigen Mannes verantwortlich gemacht werden könne.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

28.12.2019

"Die Staatsanwaltschaft muss sich die Frage stellen lassen,
ob sie in diesem Fall nicht zu massiv eingestiegen ist" - so
Herr Heinzle vor vier Tagen.
Und nun die Entscheidung die OLG.

So viel zur Wertigkeit von Kommentaren.

Im Übrigen fällt mir an der bisherigen Berichterstattung
ständiges Wiederkäuen bereits berichteten Sachverhalts
auf.
Konsequenter Fokus aufs Lokale?
Überflüssige textliche Aufblähung!

28.12.2019

Tatverdächtige, die sich selbst sofort bei der Polizei stellen, ein Geschehen, dass durch mehrere Kameras und Zeugenaussagen dokumentiert ist. Wo sieht das OLG bei dieser Konstellation Flucht- und Verdunkelungsgefahr? Oder geht es nur darum, die Schelte des Landgerichts gegenüber der Staatsanwaltschaft zu kontern?
Den sechs Jugendlichen schadet es vermutlich nicht, wenn sie über sich und ihr zukünftiges Leben einmal intensiver nachdenken, während die anderen draußen feiern. Aber ob das alles mit Recht und Gesetz vereinbar ist, was im Zusammenhang mit dieser Gewalttat derzeit abläuft, erscheint doch äußerst fraglich. Würde das OLG auch unbedingt auf Untersuchungshaft bestehen, wenn das Opfer nicht ein Berufsfeuerwehrmann gewesen wäre und die Tat nicht überregional Wellen geschlagen hätte?

28.12.2019

Nun ist die Begründung des OLG bekannt, es sieht Flucht-und Verdunkelungsgefahr. Die FAZ zitiert einen der Täteranwälte: "Das OLG wolle wissen, wie eng der Zusammenhalt zwischen den Jugendlichen und jungen Männern gewesen sei und ob es doch eine Gruppendynamik gegeben habe." Dies erfordere weitere Ermittlungen.
Einige der Täter haben sich übrigens freiwillig bei der Polizei gemeldet. So viel zur angeblichen Fluchtgefahr. Es wird den jungen Männern zwar nicht schaden, wenn sie in den nächsten Tagen, während andere feiern, einmal über sich und ihr zukünftiges Leben nachdenken - vielleicht geht es ja darum. Dennoch ist das Vorgehen der Justiz sehr widersprüchlich, die nochmals Festgenommenen müssen sicher bald wieder freigelassen werden.

28.12.2019

Erstaunlich, wie die bayerischen Spitzenjuristen vom Landgericht Augsburg und vom Oberlandesgericht München bei unverändertem Sachverhalt zu so völlig unterschiedlichen Ergebnissen bei der Beurteilung der Rechtslage kommen können. Man darf auf die Begründung des Oberlandesgerichts gespannt sein. Hoffentlich handelt es sich nicht um eine populistische, politisch motivierte Entscheidung, die lediglich die harte bayerische Linie dokumentieren und die Niederlage der Staatanwaltschaft auswetzen soll.

28.12.2019

Ist leider zu befürchten. Was mich etwas stutzig machte ist die schnelle Beschwerde der Staatsanwaltschaft. Das zeigt doch deutlich, dass die nicht so 100%ig überzeugt waren, dass ihre Einlassung Bestand hat. Ansonsten kann man nicht auf eine Entscheidung reagieren bevor diese überhaupt in den einzelnen Punkten genauestens überprüft wurde. Und hier habe ich meine Zweifel, dass dies stattgefunden hat bzw. die Zeit dazu überhaupt ausreichend war.

28.12.2019

Maria G., es gibt ja bisher weder von der Staatsanwaltschaft eine Begründung für die Beschwerde noch vom Oberlandesgericht eine Begründung für die Wiedereinsetzung des Haftbefehls. So wie der ermittelte Sachverhalt vom Landgericht dargestellt wurde, ist die Inhaftierung der vier oder fünf beteiligten Jugendlichen, die nicht selbst gewalttätig wurden, eigentlich rechtlich gar nicht möglich. Ich bin gespannt, wie das OLG argumentiert. Ein Glanzstück des Rechtstaates wird der Fall aber wohl nicht mehr.

28.12.2019

Für mich ist das ganze ein Armutszeugnis von allen Verfahrensteilnehmern. Nach meinem Verständnis kann es nicht sein, daß man/frau zu 100% unterschiedlichen Ergebnissen kommt. Ob populistisch (also der Volksmeinminung entsprechend), politrisch motiviert oder sonst was - das hat Ergebnis hat juristisch korrekt zu sein und sonst nix.

28.12.2019

Jetzt bin ich auf die Kommentare der Menschen gespannt, die die Jugendlichen schon fast zu Heiligen erklärt und das Ganze als bedauerlichen Unfall abgetan haben.

Von mir gibt es ein ganz ganz dickes Dankeschön an die Staatsanwaltschaft Augsburg und das OLG München für diese Entscheidung. Dies ist keine Selbstverständlichkeit. Auch wenn dies nur ein Etappensieg ist, hoffe ich dennoch, dass am Ende der Strafrahmen voll ausgeschöpft wird, um ein Zeichen zu setzen.

In diesem Sinne

28.12.2019

Warum so unsachlich und polemisch? Das haben Sie doch nicht nötig, oder?

28.12.2019

Dann ist Ihr Wochenende ja gerettet und Sie können beruhigt die nächsten Tage geniesen. Bis jetzt ist nichts bekannt warum das OLG diese Entscheidung traf. Deswegen werde ich auch nicht mehr dazu sagen.
U-Haft wird normalerweise angeordnet wenn Fluchtgefahr besteht - wieso konnten dann die Beschuldigten dann so leicht festgenommen werden?
Verdunkelungsgefahr???? Videoaufzeichnungen können wohl kaum von diesen nachträglich manipuliert werden.
Wiederholungsgefahr????? Natürlich, wird gleich der nächste Passant der denen begegnet umgebracht.
Und ob Ihre Hoffnung auf das volle Strafmaß erfüllt wird, steht noch lange nicht fest.
Hier wird vorverurteilt, Dinge hineininterpretiert usw. ohne die genaue Sachlage zu kennen.
Und falls es Ihnen entgangen sein sollte, dass jeder so lange als unschuldig gilt bis er verurteilt wurde.
Nur zu Ihrem Verständnis - es wurde von niemanden die Jugendliche zu Heiligen erklärt - auch fast nicht. Aber Vorverurteilungen Ihrer Art sind auch nicht hilfreich noch dienen sie der Wahrheitsfindung. Ihrer Ausführung nach waren die Richter, die die Haftbefehle aufgehoben haben, ja nicht mächtig die Strafgesetze richtig zu lesen und interpretieren. Vielleicht sollten die bei Ihnen Nachhilfe nehmen, da Sie alles ohne näheren Kenntnisse schon richtig stellen.

27.12.2019

Das Ansehen des Rechtsstaates ist immer eine Frage des Standpunktes des Betrachters.