Angeklagter "Reichsbürger" fliegt aus dem Gerichtssaal
Ein Anhänger der Reichsbürger steht in Augsburg wegen versuchter Erpressung vor Gericht und versucht, die Justiz aus der Fassung zu bringen. Sein Abgang wird wohl Folgen haben.
Ausgefuchste Strafverteidiger können die Justiz ganz schön in die Bredouille bringen, wenn sie klug auf der Klaviatur der Strafprozessordnung spielen. Juristische Laien hingegen fallen beim Versuch, Sand ins Getriebe der Rechtssprechung zu streuen, meist auf den Bauch. Angeklagte, die der so genannten Reichsbürgerbewegung nahestehen, also jener Spezies, die den deutschen Staat ablehnt, gehören oft zur letzten Kategorie – wie ein Prozess bewies, bei dem ein 44-Jähriger die Justiz vorführen wollte.
Der Vorwurf: Versuchte Erpressung
Staatsanwalt Markus Eberhard warf ihm vor Strafrichterin Ulrike Ebel-Scheufele versuchte Erpressung vor. Wie in etlichen Verfahren gegen Anhänger der Reichsbürgerbewegung ging es auch in diesem Fall um „Schadensersatzforderungen“ gegen eine Gerichtsvollzieherin, die bei dem Angeklagten im Rahmen einer Zwangsvollstreckung ausstehende Rundfunkgebühren hatte eintreiben wollen.
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Die Diskussion ist geschlossen.
und wieder einmal siht man die Hilflosigkeit unserer Gerichte gegen Geistig Kranke Menschen !! warum hat die Richterin nicht gleich ein Paar Tage Ordnungshaft und eine Stationäre Untersuchung in der Geschlossenen Angeordnet ??? ich glaube das die Jungs und natürlich auch Die Mädchen der Vergangenheit so sehr schnell ruhig werden würden !!! denn Kranken Menschen muß man ja Helfen und sie vor sich selber Schützen !!! steht auch so im Grundgesetz
Mit bestimmten Dingen spielt man nicht. Zum Beispiel mit Grundrechten und bürgerlichen Freiheiten, wie dem Recht auf Freiheit der Person oder der Freiheit der Meinungsäußerung.
Natürlich ist dieser Nazi-Vergleich eine Beleidigung und gehört bestraft. Warum die Androhung von Schadenersatzforderungen "Erpressung" sein soll, zumal die offensichtlich per Rechtsweg eingefordert werden sollten, ein Richter sie im Bedarfsfall deshalb einfach hätte ablehnen können, erschliesst sich mir nicht. Erpressen könnte man jemanden nur mit solchen Forderungen, wenn sie berechtigt wären.
Ansonsten ist dieser Mensch nicht "krank", sondern einfach nur ein ziemlicher Prolet. Das ist bei uns aber nicht verboten.
ich glaube sie haben den Sinn meiner Zeilen nicht verstanden !!denn was sie Ganz einfach einen Proleten nennen ist in anderen Fällen schon ganz anders ausgegangen !! wenn sie sich noch daran erinnern sollten hat ( wie sei es nennen ) so ein Prolet erst vor nicht zu langer zeit einen Polizisten erschossen !!
Ich denke, man sollte nicht alle voreilig in eine Schublade stecken.
Das macht das Gericht wohl - meistens, hoffe ich - auch nicht.
Auch wenn dabei evtl. die Nerven strapaziert werden.
Und Urteile in Abwesenheit sind fast immer eine Verlegenheitslösung, und unbefriedigend allemal.