Ankläger fordern erneut harte Strafe für Kinderarzt
Wie soll das Urteil im Missbrauchsprozess ausfallen? Staatsanwaltschaft und Verteidiger liegen weit auseinander
Am Ende des Prozesstages steht Dr. Harry S., 43, auf. Er sammelt sich kurz, dann spricht er in klaren, deutlichen Sätzen. Er sagt: „Ich schäme mich.“ Und er verspricht, alles zu tun, damit von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Es sind die letzten Worte, die jedem Angeklagten in einem Prozess zustehen. Harry S. hat über viele Jahre ein Doppelleben geführt. Er war ein angesehener Kinderarzt. Doch er hat in dieser Zeit auch mehr als 20 Jungen sexuell missbraucht. Nun muss zum zweiten Mal ein Gericht entscheiden, wie er dafür zu bestrafen ist.
In einem ersten Prozess, im März 2016, ist der Kinderarzt von der Jugendkammer des Landgerichts zu dreizehneinhalb Jahren Gefängnis und Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Harry S. hatte bereits in diesem Prozess ein Geständnis abgelegt. Mit dem Urteil, das nahe an der Höchststrafe von 15 Jahren lag, war er aber nicht einverstanden. Seine Anwälte Ralf Schönauer und Moritz Bode legten deshalb Revision ein. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil teilweise auf. Aus Sicht der Bundesrichter ist nicht ausreichend geprüft worden, ob er bei den Taten – wie im Urteil angenommen – wirklich voll schuldfähig war.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.