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07.01.2010

Anklage gegen Sexclub scheitert

Für die Kripo ist es eine Niederlage: Die Führungsriege des Bordells "Colosseum" muss wohl nicht wegen Sozialbetrugs vor Gericht. Die 9. Kammer des Landgerichts hat eine Anklage, die sich gegen vier Männer und eine Frau richtete, abgelehnt. Das bestätigte der Vorsitzende Richter Rudolf Weigell.

Die Anklage stützte sich auf Erkenntnisse, welche die Ermittler bei einer großen Durchsuchung im Februar 2008 gewonnen hatten. Rund 220 Beamte von Kripo und Zoll hatten damals das Bordell in Oberhausen durchforstet. Die Staatsanwaltschaft wirft der Führungsriege des Sexclubs vor, den Sozialversicherungen rund 415 000 Euro vorenthalten zu haben. Die Prostituierten würden wie Angestellte behandelt, argumentierten die Ankläger. Daher hätten die Betreiber für die Frauen Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen - was sie nicht taten. Die Richter sehen das anders und stufen die Frauen als Selbstständige ein. Ein Grund: Die Frauen würden für ihre Dienste von den Freiern bezahlt und nicht vom Bordell.

Seit Jahren versuchen Polizei und Staatsanwaltschaft gegen das Bordell vorzugehen, dessen Hintermänner laut Kripo in die organisierte Kriminalität verwickelt sind. Bisher mit nur mäßigem Erfolg: Schon einmal wurde eine Anklage wegen Zuhälterei abgeschmettert, andere Urteile fielen recht milde aus. (jöh)

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