Anklage wegen versuchten Mordes
Zwei Jugendliche sollen ein Wohnhaus angezündet haben
Ulm/Schelklingen Zwei junge Männer müssen sich wegen versuchten Mords vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Ulm wirft den beiden vor, in der Nacht auf 29. Oktober 2018 ein Dreifamilienhaus in Schelklingen im Alb-Donau-Kreis angezündet zu haben. Die Angeklagten waren zur Tatzeit 16 und 17 Jahre alt. Die Behörde hat Anklage zur Großen Jugendkammer des Landgerichts Ulm erhoben.
Die Jugendlichen sollen demnach neben diversen Diebstählen aus unverschlossen abgestellten Autos im Oktober 2018 ebenfalls in Schelklingen in der Nacht zum 29. Oktober in das Wohnhaus eingedrungen sein, um dort Wertsachen zu entwenden. In das Gebäude gelangten sie – so der Anklagevorwurf – mit einem bei einem früheren Diebstahl erlangten Schlüssel. Aus Verärgerung, nichts Brauchbares vorgefunden zu haben, sollen sie das Gebäude in Brand gesetzt haben. Dass in dem Dreifamilienhaus zu diesem Zeitpunkt drei Bewohner schliefen und durch das Feuer oder die entstehenden Rauchgase zu Tode kommen könnten, sollen die beiden Angeschuldigten billigend in Kauf genommen haben. Glücklicherweise wurden die Bewohner durch die Rauchmelder geweckt, sodass sie sich nahezu unverletzt aus dem Gebäude retten konnten. Eine Bewohnerin erlitt eine leichte Rauchgasvergiftung. Die Feuerwehr löschte den Brand. Dennoch entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 50000 Euro.
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