Anwalt legt nach tödlicher Attacke am Kö Verfassungsbeschwerde ein
Exklusiv Nach dem tödlichen Schlag am Königsplatz in Augsburg zieht der Fall weitere Kreise. Nun soll sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall beschäftigen.
Nach dem tödlichen Schlag am Königsplatz im Dezember vergangenen Jahres zieht der Fall juristisch immer weitere Kreise. Der Augsburger Rechtsanwalt Felix Dimpfl, der einen der sieben verdächtigen Jugendlichen und jungen Männer vertritt, hat nun beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Dimpfl, der einen 17-jährigen Augsburger verteidigt, sagt, er hoffe, dass der Haftbefehl gegen seinen Mandanten aufgehoben wird oder dass das Gericht im Rahmen einer einstweiligen Anordnung den Haftbefehl zumindest erst einmal außer Vollzug setzt.
Wie berichtet, hatte das Oberlandesgericht München Ende Dezember entschieden, dass die zuvor aufgehobenen Haftbefehle gegen sechs Tatverdächtige wieder zu vollstrecken sind. Die Augsburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen sie unter anderem wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum Totschlag. Die sechs Beschuldigten waren kurz vor Weihnachten freigekommen, nachdem die Richter der Jugendkammer des Augsburger Landgerichtes keinen dringenden Tatverdacht der Beihilfe zum Totschlag erkennen konnten.
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