Arbeiterwohlfahrt muss an Festwirt zahlen
Nach der Jakober Kirchweih gab es Streit um die Zeche. Nun hat ein Gericht entschieden
Im Bierstreit zwischen der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und einem Festwirt ist ein Urteil gefallen. Die Arbeiterwohlfahrt muss dem Festzeltbetreiber demnach 5863,90 Euro bezahlen – dazu kommen noch Zinsen und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten. Der Wirt hatte in dem Zivilprozess vor dem Augsburger Landgericht ursprünglich knapp 10000 Euro gefordert.
In dem Streit ging es um einen Seniorennachmittag der AWO, der im Jahr 2013 auf der Jakober Kirchweih stattgefunden hat. Die Sache begann mit einem Missverständnis. In den Jahren zuvor hatte der Festwirt eigens für den AWO-Seniorennachmittag immer speziell markierte Essens- und Getränkegutscheine drucken lassen. Der Wirt konnte daran genau nachvollziehen, wie viele Gutscheine die AWO-Gäste genutzt hatten. So erstellte er dann die Rechnung. Doch 2013 war es anders. Die Frau des Festwirts sagt, die Zeit sei in diesem Jahr zu knapp gewesen, um noch spezielle Gutscheine zu drucken. Deshalb habe sie ihrer Ansprechpartnerin bei der AWO gesagt, man könne alternativ normale Gutscheine nutzen. Die Krux: Diese Gutscheine lassen sich nicht allein der Arbeiterwohlfahrt zuordnen, auch andere Vereine oder Firmen kaufen sie und lösen sie ein. Für die Wirtsfrau war damit klar: Die Gutscheine können nicht eigens gesammelt und extra abgerechnet werden. Doch direkt angesprochen hatte die Festwirtin das nicht. Das Ergebnis: Der Wirt schickte der AWO eine Rechnung über alle ausgegebenen Gutscheine, insgesamt fast 10000 Euro. Die AWO war damit nicht einverstanden und zahlte nicht. Es folgten danach schnell gegenseitige Anwaltsschreiben und die Klage. Eine gütliche Einigung lehnte der Anwalt der AWO beim Prozesstermin ab. Allerdings hatte die Arbeiterwohlfahrt die nicht verbrauchten Gutscheine wieder eingesammelt und gezählt. Anhand dieser Zahlen errechnete das Gericht nun die Zeche, die offenbar tatsächlich angefallen ist – und kam so zu dem Urteil. Bereits im Prozess hatte die Richterin betont: „Es kann nicht das richtige Ergebnis sein, dass einer nichts und einer alles zahlt.“
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