"Arschloch"-Affäre: Stadtrat fordert Schmerzensgeld
Die Fehde zwischen Pro-Augsburg-Mann Rudolf Holzapfel und dem Ex-CSU-Funktionär Tobias Schley geht weiter, weil Schley den Kollegen vor drei Jahren beleidigt haben soll.
Gerichtsverfahren können mitunter sehr kompliziert sein. Doch dieses dreht sich nur um das eine Wort: „Arschloch“. Wie teuer kommt es einen Stadtrat, einen Kollegen in aller Öffentlichkeit so zu beleidigen? Diese Frage beschäftigt derzeit die Justiz, genauer gesagt in Person von Amtsrichterin Andrea Heitzer. Es geht um eine inzwischen drei Jahre alte Fehde zweier Stadträte. Rudolf Holzapfel, 65, Chirurg und Stadtrat für die Vereinigung Pro Augsburg, hat den damaligen CSU-Stadtrat Tobias Schley wegen der Beleidigung zivilrechtlich auf Schmerzensgeld verklagt. Schley solle ihm 1500 Euro zahlen, fordert Holzapfel.
"Arschloch-Affäre": Gericht fordert 500 Euro
Doch Tobias Schley ist damit nicht einverstanden. Aus seiner Sicht ist diese Forderung viel zu hoch, weswegen am Dienstag beide Kontrahenten vor Gericht aufeinandertrafen. Auch wenn die Parteien nach halbstündigem Schlagabtausch ergebnislos auseinandergingen, dürfte das Urteil, das Ende Februar verkündet werden soll, keine Überraschung mehr sein. Denn schon zu Beginn der Verhandlung hatte Richterin Heitzer, an den Kläger gewandt, klar gemacht, was sie von seiner Forderung hält. „Sie ist ein bisschen hochgegriffen“, so die Richterin. Selbst wer körperliche Schmerzen erleide, bekomme mitunter von Gerichten weniger Geld zugesprochen. Das Gericht hatte von sich aus ein Schmerzensgeld von 500 Euro angeregt, was Holzapfel und sein Anwalt Professor Albert Braun ablehnten. „Das Wort hat sich verselbstständigt“, begründete Rudolf Holzapfel, warum er ein höheres Schmerzensgeld fordert. Der Stadtrat erwähnte Zeitungsartikel aus jüngster Zeit, die bei seinem Namen immer noch die sogenannte „Arschloch“-Affäre erwähnten.
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