Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Prozess in Augsburg: Asyl-Helfer missbraucht afghanisches Kind und muss ins Gefängnis

Prozess in Augsburg
16.09.2019

Asyl-Helfer missbraucht afghanisches Kind und muss ins Gefängnis

Am Augsburger Amtsgericht wurde ein Asyl-Helfer aus Augsburg verurteilt, der einen afghanischen Jungen missbraucht hatte.
Foto: Jakob Stadler (Symbol)

Ein 48-Jähriger bietet einem Zehnjährigen Hausaufgaben-Hilfe an. Als der Junge sich verändert, wird seine Familie stutzig. Der Mann hatte bereits 2011 eine ähnliche Tat begangen.

Ein 48-Jähriger aus Augsburg hat einen zehnjährigen Jungen mehrfach sexuell missbraucht. Jetzt wurde der Mann von einem Schöffengericht des Amtsgerichts zu einer Strafe von drei Jahren Haft verurteilt, die er noch im Gerichtssaal annahm. Er hatte die Taten gestanden.

Über den offenen Treff eines Augsburger Helfer-Vereins hatte der Mann die Mutter des Jungen und den Zehnjährigen kennengelernt. Weil der Bub, der mit seiner Familie erst vor kurzem aus Afghanistan eingereist war, schulische Probleme hatte, entstand die Idee zur ehrenamtlichen Hausaufgabenhilfe. Auch lotste der Angeklagte den Schüler zu einem Verein, bei dem er selbst als Fußballtrainer tätig war.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

18.09.2019

Das ist das von mir schon öfters erwähnte Problem in unserer Justiz. Täterhilfe statt Opferschutz.
Ich glaube dem Täter durchaus, dass er seine Taten bereut. Aber er hat nun mal diesen Trieb und hat ihn auch schon mehrfach ausgelebt. Die Hemschwelle ist gefallen. Ist bei der Anzahl schon fast ne kleine Gewohnheit geworden.
Bin kein Psychologe, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man mit einer Therapie jemand umpolen kann. Deshalb wäre eine Sicherheitsverwahrung zum Schutz potentiel künftiger Opfer angebracht.
Was mir noch so auffällt, ist das es hier ziemlich ruhig in den Kommentaren ist. Vielleicht weil der Täter ein Arier und das Opfer ein Flüchtling ist? Umgekehrt hätte die Redaktion sicherlich schon x-mal "zensieren" müssen.

16.09.2019

>> Ein Blick von Jugendschutzrichter Günther Baumann in das Bundeszentralregister des studierten Sozialpädagogen zeigte, dass er neben mehreren Diebstahls- und Betrugsdelikten im Jahr 2011 in Berlin bereits eine ganz ähnliche Tat begangen hatte. Dafür war er zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. <<

Und jetzt im Wiederholungsfall nur 3 Jahre?