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Attacke in Augsburg: Der Rechtsstaat ist standhaft

Kommentar Von Jörg Heinzle
23.12.2019

Es ist richtig, dass sich die Justiz nicht von Emotionen und Stimmungen leiten lässt. Das ist kein Zeichen von Kuscheljustiz.

Unser Rechtsstaat muss sich dann beweisen, wenn es schwierig wird. Wenn der öffentliche Druck groß ist. Die Richter der Jugendkammer des Augsburger Landgerichts haben diesem Druck standgehalten. 

Dass sie nun entschieden haben, sechs von sieben Beschuldigten im Fall der tödlichen Attacke vom Königsplatz freizulassen, ist kein Skandal, kein Zeichen von Kuscheljustiz – und auch keine Schwäche des Rechtsstaats. Die Richter haben, soweit derzeit bekannt, folgerichtig entschieden. 

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Die Diskussion ist geschlossen.

27.12.2019

@Wolfgang L.
Die ganzen Debatten mit diesem Athanassios L. sind vergebliche Liebesmüh. Dieser Herr gestaltet sich die Gesetze nach seinem Gutdünken. Und vermutlich hat er noch nie in seinem Leben irgend etwas falsch gemacht. Nicht einmal einen Strafzettel wegen falschem Parken oder einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Welch Glück für ihn, denn dann hat er ja ein ruhiges Gewissen.
Und an Athanassios: Stellen Sie sich vor, ich habe mal vor vielen Jahren eine Aussage bei der Polizei gemacht und einige Jahre später wurde bei mir (hatte damals ein Geschäft) von Kindern eine Geldbörse abgegeben die vor dem Laden lag. Nachdem ich nicht wusste wem diese gehörte habe ich sie bei der Polizei abgegeben. Und bei der Aufnahme kamen sofort meine kompletten Daten und somit mussten diese nur übernommen werden. Somit bin auch ich bereits polizeibekannt. Und wie ich bereits vorher erwähnte waren es im Grunde bei den polizeibekannten Jugendlichen Straftaten im unteren Bereich und keineswegs Intensivtäter, wenn auch nicht nach Ihrer Definition. Und soll ich Ihnen was sagen? Ich bin froh, dass solche Menschen wie sie in unserem Rechtsstaat keine Befugnisse hat. Denn genau solche Kommentare setzen auch die Justiz unter Druck um so schnell wie möglich einen Täter zu präsentieren. Und dann passieren Fehler, die dann korrigiert werden und schon kommt der Shitstrom an Kommentaren und die Spirale geht nach oben.
Und wem ist damit gedient? Niemanden. Weder den mutmaßlichen Tätern noch der Familie des Verstorbenen. Diese wird nur ständig damit konfrontiert und weiß am Ende nicht was wahr und unwahr ist. Welche Tatbestände für die Justiz maßgeblich sind und welche keine Rolle spielen, auch wie die Rolle des Getöteten zu bewerten ist. Hier muss man nüchtern die Sachlage betrachten und alle Emotionen außen vorlassen. Nur so funktioniert unsere Gesetzgebung.
Man kann zwar unterschiedlicher Auffassung sein, ob unsere Urteile zu milde sind oder nicht, ob wirklich bei über 18jährigen mehrheitlich das Jugendstrafrecht angewendet wird als das Erwachsenenstrafrecht, ob Jugendliche unter 14 Jahren generell strafunmündig sein müssen. Aber solange die Gesetze dahingehend nicht geändert werden, hat sich jeder danach zu richten. Und somit können Sie jeden Menschen als Intensivtäter betiteln solange dieser nicht gegen Sie vorgeht. Und Halbwahrheiten werden deswegen auch nicht besser und wenn Sie diese noch so oft wiederholen.
Vielleicht aber ist einer der Beschuldigten dabei und lässt sich das nicht bieten? Was dann? Für mich ist das eine Hetze und stachelt so manchen auf hier auf Ihre Schiene aufzuspringen. Und dann irgendwann eskaliert so eine Sache und verselbständigt sich.

26.12.2019

@Athanassios
Na dann grinsen sie mal. Und trotzdem bleibe ich dabei, dass man die Dinge von allen Seiten betrachten muss. Dies ist bei Ihnen leider nicht der Fall. Und dann meine Frage an Sie: Woher nehmen Sie die Weisheit, dass es sich hierbei um Intensivtäter handelt. Wissen Sie überhaupt was Sie behaupten. In keinem Artikel was von Intensivtätern die Rede. Lediglich dass der Hauptbeschuldigte schon strafrechetlich aufgefallen ist wegen Drogen und Körperverletzung. Nirgends war die Rede von Intensivtätern noch von schwerer Körpgerverletzung.
Und sehen Sie, genau deswegen sehe ich die Sache, zumindest bis nichts gegenteiliges bewiesen ist, differenzierter als Sie.
Und zu Ihrer Aussage, dass Sie grinsen mussten, da kann ich nur sagen dies ist mir vergangen. Aber eigentlich tun Sie mir nur leid. Und ob Sie ausländische Wurzeln haben oder nicht, spielt auch keine Rolle zumindest für mich nicht.

26.12.2019

@Gerold R. u. Athanassios
Dem Kommentar von Wolfgang L. kann ich nur zustimmen. An Gerold: Ohne fundierte juristische Kenntnisse sollte man sich nicht dazu hinreißen lassen einen Tatbestand als Mord, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge zu bezeichnen. Zudem kann sich kein Außenstehender Anmaßen zu dem Vorgang Äußerungen zu tätigen, die weder überprüfbar noch einem sontigen bekannten Umstand zuzuordnen sind. Die Anwälte der Beschuldigten, und hier spreche ich von Beschuldigten - denn Täter sind sie erst nach einer Verurteilung, haben hier genaue Kenntnisse und die werden sich hüten eine Haftbefehlsbeschwerde einzulegen, wenn die Umstände so klar gewesen wären wie Sie hier darlegen. Die konnten nicht nur die Vernehmungsprotokolle einsehen, ihre Mandanten befragen sondern auch die Videoaufzeichnungen einsehen. Haben Sie diese Möglichkeit ebenfalls gehabt.
Dass diese Auseinandersetzung so tragisch endete ist bedauerlich und für die Angehörigen deswegen auch nicht leichter. Aber ein plötzlicher Tod ist immer schwer zu begreifen. Wenn der Tod durch eine geplatzte Schlagader erfolgte, hätte dies ebenso ohne diese Tat irgendwann eintreten können. Damit will ich keinesfalls den Schlag rechtfertigen. Aber wie aus den weiteren Berichterstattungen hervorging, ging die Auseinandersetzung von dem Toden aus.
Das Argument, soll ich tatenlos zusehen, was bringt das? Muss ich mich überall einmischen nur weil mir die Jungendlichen auf den Nerv gehen? Wie berichtet wurde, waren die weder gewaltbereit noch haben sie randaliert. Und jetzt soll mir einer der so Gerechten mal weismachen, dass er in der Jugend und auch später im Kreis von Freunden nicht mal über die Stränge geschlagen hat und etwas lauter durch die Gegend lief.
Und jetzt noch an die Gutmenschen wie Athanassios und andere.
Was mich aber an der ganzen Debatte am meisten aufregt, ist, dass hier so ein Aufhebens gemacht wird und zu dem Mord an dem Deutschrussen? oder russisch stämmigen Mann, nicht einer dieser Gutmenschen sein Bedauern ausdrückte. Dabei muss es sich hier aller Wahrscheinlichkeit nach tatsächlich um einen Mord handeln. Aber es war ja weder ein Feuerwehrmann noch ein Deutscher. Also so ganz nach dem Motto - die sollen sich doch gegenseitig umbringen, dann ist schon wieder einer weniger.
Mir tut jedes Opfer leid, wie auch die Angehörigen und Freunde unabhängig von wem und wie es zu Tode kam.

26.12.2019

Danke, für Ihren besonnenen Kommentar!

Raimund Kamm

26.12.2019

@Maria G.

Von Gutmensch zu Gutmensch bekommen Sie jetzt eine Antwort von mir. Ehrlich, ich musste darüber echt grinsen. :-)

1. Wie oft soll ich Ihnen noch erklären, dass mir die Nationalität egal ist?
Erstens habe ich selbst ausländische Wurzeln und zweitens geht es mir um die Jugendgewalt an sich und dass das Jugendstrafrecht in meinen Augen zu lasch ist. Ich bin der Meinung, dass die Jugend heutzutage so sehr abgestumpft ist, weil viele Eltern heutzutage unfähig sind, ihre Kinder zu erziehen und versuchen, die Erziehung auf die Kindergärten und Schulen abzuschieben.
Haben Sie bereits vergessen, dass dies keine Ersttäter, sondern Intensivtäter sind? Kommen Sie mir bitte nicht mit dem Gutmenschen-Argument, dass jede/r mal als Jugendlicher über die Stränge geschlagen hat. Dies würde ich nur akzeptieren, wenn es Kleinigkeiten gewesen wären, aber ich kann mich nicht erinnern, dass ich in meiner Jugend einen Menschen "aus Versehen" getötet habe und dies zum normalen Ton gehören soll.

2. Ist es Zynismus pur, es so hinzustellen, dass das Opfer durch die geplatzte Schlagader so oder so gestorben wäre. Fakt ist, dass das Opfer ohne diesen Schlag bedeutend länger gelebt hätte.

3. Habe ich immer gesagt, dass es immer leicht ist, vollstes Verständnis für diese Jugendlichen aufzubringen, wenn man selbst nie in diese Situation geraten ist. Mein Verständnis geht gegen 0, da mir als 12-jähriger was Ähnliches passiert ist, als ich an der Wertachbrücke in Oberhausen von 3 jungen Erwachsenen geschlagen worden bin. Mein Fehler war, dass ich nur auf die Straßenbahn gewartet habe. Das waren die längsten 6 Minuten meines Lebens. Als ich dann zur Polizei ging und Anzeige erstatten wollte, sagte man mir, dass ich das schon machen kann, aber dies keine Aussicht auf Erfolg hätte. Dann habe ich es bleiben lassen.

Aus diesem Grunde hält sich mein Mitgefühl für die Jugendlichen sehr stark in Grenzen und ich fühle nur mit den Opfern und deren Angehörigen.

In diesem Sinne

26.12.2019

@Athanassios L., warum verbreiten Sie hier Lügen? Keiner der sieben Jugendlichen ist ein "Intensivtäter", auch der Haupttäter nicht. Einzelne der Jugendlichen hatten mit der Polizei bisher gar nichts zu tun.

27.12.2019

@Wolfgang L.

https://www.polizei.bayern.de/schwaben/news/presse/aktuell/index.html/306849

Mag sein, dass Einzelne der Gruppe mit der Polizei nichts am Hut hatte, aber das trifft auf die ersten 2 Festgenommen nicht zu. Oder wie verstehen Sie die Definition: "bereits polizeibekannt" ? Und diese Aussage stammt von der Polizei selbst.
Sicherlich können sich die Jugendlichen nur ein Mal etwas zu Schulde haben kommen lassen, aber dass sie mehrmals auffällig geworden sind, ist auch möglich. Das wird aber offen gelassen.

Wobei ich schon die nächste Frage an Sie habe:

Wie viele Grenzübertritte gestehen Sie einem Jugendlichen zu, bis Sie ihn zum Intensivtäter erklären?

Meine Definition von Intensivtäter ist, wenn eine/r mehr als 2 Mal erwischt wird.

Über die Definition lässt sich streiten. Das gebe ich zu.

27.12.2019

@Athanassion L, Ihre persönliche Definition von "Intensivtäter" tut doch nichts zur Sache. Dieser Begriff ist von den Strafverfolgungsbehörden klar definiert und es wurde mehrfach erklärt, zuletzt vom Landgericht, dass es sich bei keinem der Jugendlichen um einen solchen handelt. Übrigens auch nicht um eine Gang, wie von einigen Medien behauptet.
Bei der Polizei "bekannt" sein, kann man auch wegen geringfügiger Vergehen. Der Jugendliche, der für die Verletzungen des zweiten Opfers verantwortlich ist, wurde ausdrücklich deswegen freigelassen, weil er bisher keine entsprechenden Taten begangen hat.

26.12.2019

@Athanassios L, woraus entnehmen Sie, dass die Jugendlichen "randaliert" haben? Es war doch wohl so, dass einer aus der Gruppe das spätere Opfer lediglich nach einer Zigarette gefragt und dieser darauf unangemessen ("Schnauze") geantwortet hatte. Selbst zu diesem Zeitpunkt ging von den Jugendlichen nach Aussagen des Gerichts keine Aggression aus, sondern erst nachdem der Feuermann zurückgegangen war und einen der Jugendlichen geschubst hatte. Wenn sich nun noch bestätigt, dass der Tod durch eine geplatzte Ader (Aneurysma) eintrat, muss der tödliche Schlag nicht einmal übermäßig heftig gewesen sein.
Es sieht doch immer mehr danach aus, dass es sich bei dem tragischen Vorfall um eine Auseinandersetzung handelte, wie sie in der sog. Partyszene leider allzuoft zu beobachten ist. Diese endete unglücklicherweise tödlich und sollte für alle als Mahnung dienen, solchen Auseinandersetzungen möglichst aus dem Weg zu gehen.

25.12.2019

Auch hier gilt, emotionale Diskussion hilft nicht der Wahrheitsfindung und der Gerechtigkeit.

24.12.2019

Ich denke, das Ansehen des Rechtsstaats ist hier nicht in Gefahr. Die Staatsanwaltschaft hat schlichtweg ihrem gesetzmäßigen Auftrag entsprochen. Sie hat in einem frühen Stadium Haftbefehl beantragt, der vom Ermittlungsrichter erlassen wurde. Auch der Ermittlungsrichter hat seine Arbeit ordentlich gemacht - das unterstelle ich, weil die Unschuldsvermutung auch für diese gilt. Oder liegen Hinweise für eine Rechtsbeugung vor?

Das Ansehen des Rechtsstaats ist viel mehr dann in Gefahr, wenn ein Richter nicht mehr frei und unabhängig entscheiden kann, nur weil er Angst haben muss, dass eine höhere richterliche Instanz später - und vermutlich mit neuerem Erkenntnisstand - zu einer anderen Entscheidung gelangt.

Auch eine etwaige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Aufhebung der Haftbefehle wird nicht frei von jeglicher sachlichen Begründung sein.

Die Staatsanwaltschaft und auch die befassten Gerichte haben keinesfalls den Auftrag, Erwartungen der Öffentlichkeit zu entsprechen oder diesen gar vorzubeugen. Sie haben die Wahrheit herauszufinden und das erfordert es mitunter, Maximal einzusteigen, auch wenn der Verdacht sich schließlich nicht halten lassen sollte.
Ich bin auf die Hauptverhandlung gespannt. Darin wird sich zeigen, ob die Tat überhaupt hätte aufgeklärt werden hätte können, wenn die Kripo von Anfang an wegen Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt hätte. Dann vermutlich mit der geballten Arbeitskraft von zwei Beamten, keiner Soko. Und ohne die strafprozessualen Mittel, die bei einem Kapitaldelikt eröffnet sind.

24.12.2019

Die Jugendkammer des Landgerichts Augsburg stellt der Augsburger Staatsanwaltschaft mit ihrer Entscheidung ein Armutszeugnis aus. Anscheinend lassen sich in Deutschland nun schon staatliche Behörden vom Mob in den sozialen Netzwerken vor sich hertreiben. Es gab für die Inhaftierung der nun freigelassenen Jugendlichen offensichtlich von Anfang an keine ausreichenden Gründe. Man wollte wohl nur die aufgeheizte Stimmung in der Öffentlichkeit beruhigen. Umso unverständlicher ist es, dass die Staatsanwaltschaft nun auch noch umgehend Beschwerde eingelegt hat.
Für die Familie des Todesopfers dürfte die Begründung des Gerichts ein weiterer Schlag sein. Es wurde nämlich nun klar, dass dieses Unglück absolut vermeidbar war. Auch vom Opfer selbst, hätte er sich besonnener uns weniger aggressiv verhalten. Die Hintergründe wird man wohl erst in der Hauptverhandlung erfahren.

25.12.2019

Auch ein tödlicher Autounfall ist absolut vermeidbar, wenn man ausschließlich die Straßenbahn benutzt. Klar werden die Anwälte des Totschlägers versuchen, Strafmilderung herauszuschlagen, weil das Opfer offensiv war. Aber anders herum liegt beim Angeklagten besondere Grausamkeit vor (was sogar für den Tatbestand Mord spricht), wenn er unangemessen hart zuschlägt und den möglichen Tod des Opfers in Kauf nimmt.

26.12.2019

@Gerold R.

Ich bin zu 100 Prozent bei Ihnen, aber passen Sie auf, bald wirft man Ihnen vor, Sie wären zu emotional und das bringt die die Diskussion nicht weiter. Das muss ich mir zumindest vorwerfen lassen.

Ich finde es wirklich makaber, dass es so hingestellt wird, als sei das Opfer selbst schuld, weil es zu der Gruppe hingegangen ist, aber man das Warum unter den Tisch fallen lässt.

Warum ist es zurück gegangen? Weil die Gruppe randaliert hat. Und das soll keine Rolle spielen? Hätte es trotzdem weiter laufen sollen? Hätte das Opfer auch wegschauen sollen, wenn die Gruppe einen anderen Passanten angegriffen hätte?
Aber OK, ich überlasse wieder diesen Menschen das Wort, die der Meinung sind, das Opfer sei selbst schuld gewesen und hätte einfach weiter laufen sollen.

In diesem Sinne

24.12.2019

Ich hätte mir jetzt noch eine Stellungnahme zum gemeinschaftlichen Angriff auf den zweiten Geschädigten gewünscht.

Ergeben sich aus dieser Sache keine Haftgründe?

24.12.2019

Warum sollten sich daraus Haftgründe ergeben?

Das zweite Opfer lebt noch !!!

Die Anklage wird auf gemeinschaftliche Körperverletzung abgesenkt und darauf gibt es im allerschlimmsten Fall Bewährung. Mit etwas Glück gibt es ein paar Sozialstunden. Und auch der Hauptangeklagte hat nicht viel zu befürchten. Mit etwas Glück bekommt er auch Bewährung.

"Das ist kein Zeichen von Kuscheljustiz"

So einen Satz zu bringen, finde ich recht zynisch, wenn es einen nicht selbst betrifft.

Was ich seit Tagen vorhergesehen habe, tritt nun ein. Mal wieder redet man nur über die armen Täter und die Opfer sind nur lästiges Beiwerk.

An dieser Stelle spreche ich noch einmal den Opfern und deren Angehörigen mein tiefstes Mitgefühl aus, denen es verwehrt bleibt, unbeschwerte Weihnachten feiern zu dürfen.

An alle, die von einem standhaften Rechtsstaat sprechen:

Versucht Euch, nur für eine Sekunde Euch folgende Frage zu stellen:

"Wie würde ich mich fühlen, wenn es mich erwischt hätte?"

In diesem Sinne

24.12.2019

Es dürfte sehr schwierig sein Haftgründe zu beurteilen ohne den Sachverhalt genau zu kennen. Man darf in diesem Fall beruhigt davon ausgehen, dass sich das Gericht über den Verlauf viele Gedanken gemacht hat. Im Übrigen begründen die deutschen Gerichte Ihre Entscheidungen ausführlich.

@ ATHANASSIOS
Es ist zwar verständlich, dass bei so einem Vorfall Emotionen in den Vordergrund treten. Allerdings dürfen deutsche Gerichte nicht nach Emotionen Urteilen. Zynische Kommentare helfen weder den Opfern noch den Angehörigen.