Aufseher und Helfer für 2293 Straftäter
Viel Zeit für ihre Klienten haben Maria Hackl und ihre Kollegen von der Augsburger Bewährungshilfe nicht. Jeder Bewährungshelfer hat im Durchschnitt 96 Straftäter unter Aufsicht. Nun wurde eine Bilanz des vergangenen Jahres gezogen. Insgesamt stehen bei der Augsburger Bewährungshilfe (mit Donauwörth, Aichach und Schwabmünchen) 2293 Personen unter Aufsicht. Der Großteil sind Verurteilte unter offener Bewährung - vom mehrmaligen Ladendieb bis hin zu Gewalttätern.
Allerdings gibt es da auch noch 700 Täter, bei denen ein Gericht vor der Haftentlassung bestimmte Auflagen erlassen hat. Bei manchen Sexualstraftaten kann das Gericht etwa verfügen, dass der Täter nach Entlassung Kontaktverbote einhalten muss. 132 sogenannte Risikotäter gibt es - werden sie rückfällig, dann drohen Gefahr für Leib und Leben anderer. 48 von ihnen sind auch in der Heads-Datei der bayerischen Polizei erfasst. Hier landen Täter, die wegen Sexualdelikten verurteilt wurden und unter besonderer Beobachtung der Polizei stehen. Künftig soll es mit der "elektronischen Fußfessel" auch die Möglichkeit geben, entlassene Sexualstraftäter zu überwachen. Offen ist noch, ob diese Aufgabe bei der Bewährungshilfe landen wird. Derartige Fälle stehen besonders im Fokus der Öffentlichkeit, Hackl betont aber: "Die Masse der Kriminalität machen Delikte wie Diebstahl und Drogen aus. Man darf auch diese Fälle nicht vergessen, zumal sie auch sehr viel Zeit beanspruchen." Tatsächlich bilden Sexualstraftaten mit 150 Fällen (vom Exhibitionismus bis zur Vergewaltigung) das Schlusslicht in der Statistik. Ganz vorne sind Eigentumsdelikte gefolgt von Drogen und Gewalttaten. Vor allem gehe es darum, Rückfälle und neue Opfer zu vermeiden, aber auch darum, den Tätern Hilfestellung zu geben, so Hackl. Je nach Altersgruppe kämen mehr als 60 Prozent der Straftäter ohne Rückfall durch ihre Bewährungszeit.
Seit Jahresbeginn ist Landgerichts-Vizepräsident Maximilian Hofmeister, der im Mai in den Ruhestand geht, nicht mehr für die Bewährungshilfe als eine dem Landgericht zugeordnete Behörde zuständig. Diese Aufgabe hat Strafrichter Karl-Heinz Haeusler übernommen. Man stelle sich breiter auf, so Landgerichtspräsident Herbert Veh, weil die Bedeutung der Bewährungshilfe weiter zugenommen habe.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.