24-Jähriger fasst Schwester in den Schritt und muss ins Gefängnis
Das Augsburger Amtsgericht verurteilt einen 24-Jährigen wegen sexueller Nötigung zu einem Jahr Haftstrafe.
Die Haftstrafe von einem Jahr, ausgesprochen vom Schöffengericht des Augsburger Amtsgerichts wegen sexueller Nötigung, ist eine Sache. Mehr zu schaffen macht einem 24-jährigen Angeklagten die Abweisung, die er von seiner Familie erfährt – hat er sich doch im vergangenen Jahr an seiner fünf Jahre älteren Schwester vergangen.
Am Ende der Verhandlung war Richter Dominik Wagner dem Angeklagten geradezu dankbar für sein Geständnis, das er nach einer Absprache zwischen dem Gericht, Staatsanwältin Julia Ehlert und Rechtsanwalt Thomas Reitschuster abgelegt hatte. Denn für das Gericht gibt es keine Chance, die Geschädigte, die 29-jährige Schwester des Angeklagten, zu vernehmen. Nach Ableisten einer längeren Haftstrafe war die Frau in ihre serbische Heimat ausgewiesen worden, eine Einreise nach Deutschland ist ihr verboten. Zudem machte die Mutter des 24-Jährigen in der Hauptverhandlung von ihrem Recht Gebrauch, nicht auszusagen.
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