Anwalt schreitet ein: Junger Flüchtling darf wieder in die Lehre
Plus Wegen einer Schwarzfahrt hat die Regierung die Ausbildungsduldung für einen jungen Afghanen zurückgezogen. Wie ein Anwalt dem Flüchtling helfen konnte.
Das Asylrecht ist eine komplizierte Angelegenheit. Nicht jeder Flüchtling hat Anspruch auf dieses Grundrecht. Viele Migranten, die nicht anerkannt sind, haben lediglich den Aufenthaltsstatus "geduldet", sind im Prinzip ausreisepflichtig, können andererseits aber nicht abgeschoben werden, weil in ihrem Land zum Beispiel Krieg oder Terror herrschen. Das Aufenthaltsgesetz bietet solchen Migranten aber die Möglichkeit, etwa eine Ausbildung zu machen. Doch die sogenannte Ausbildungsduldung kann schnell verwirkt sein, wie der Fall des jungen Afghanen Ramin N. zeigt, der wegen einer Schwarzfahrt in die behördlichen Mühlen geriet.
Regierung von Schaben zog Ausbildungserlaubnis zurück
Der heute 24-jährige Ramin kam im Zuge der großen Flüchtlingsbewegung 2015 nach Deutschland. Er bekam den Status "geduldet", hielt sich lange in einer Flüchtlingsunterkunft auf und wurde dann von einer Familie in der Jakobervorstadt aufgenommen, die sich um ihn kümmert. Zum 1. März 2021 erhielt Ramin eine Ausbildungsduldung und die Erlaubnis, im Rahmen der Berufsausbildung zum Textil- und Modenäher bei einem Betrieb in Königsbrunn zu arbeiten. Doch die auf drei Jahre angesetzte Lehrzeit war nach kurzer Zeit wieder abrupt zu Ende. Die Regierung von Schwaben zog die Ausbildungserlaubnis schon nach zwei Wochen wieder zurück.
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