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Augsburg
07.10.2021

Augsburg lockert Alkohol-Regeln - auch wegen des Christkindlesmarkts

Wegen der Corona-Pandemie galt für den Rathausplatz ein striktes Alkoholverbot. Zuletzt war der Konsum an Freitag- und Samstagabenden untersagt. Diese Regelung ist nun aufgehoben.
Foto: Ulrich Wagner (Archivbild)

Plus Augsburg hebt das Verkaufs- und Konsumverbot für Alkohol, das bislang an Freitag- und Samstagabenden galt, ab sofort auf. Die Entscheidung ist wichtig für den Christkindlesmarkt.

Die Hinweistafeln in der Augsburger Innenstadt sind entfernt: Künftig wird es wieder an allen Tagen erlaubt sein, abends Alkohol im öffentlichen Raum zu konsumieren. Auch das Verkaufsverbot für das Mitnahmegeschäft (To-Go) wird von der Stadt Augsburg aufgehoben. Die bisherige Regelung gab vor, dass freitags und samstags außerhalb bewirteter Schankflächen zwischen 20 und 6 Uhr ein Alkoholkonsum- und Alkoholabgabeverbot galt. Es ging darum, die Auswüchse von Feiernden in der Innenstadt einzugrenzen. Auch für die Ludwigstraße, in der viele Lokale sind, galt freitags und samstags ein Abgabeverbot von alkoholischen Getränken ab 22 Uhr. Die Stadt begründet ihre neueste Entscheidung mit gelockerten Corona-Regelungen, die jetzt bayernweit gelten. Für den Augsburger Christkindlesmarkt könnte diese Entwicklung positive Auswirkungen haben.

So hatte die Stadt Augsburg die Alkohol-Regelungen begründet

Die Stadt hat jetzt informiert, dass die Regelungen über das Alkoholkonsum- und Alkoholverkaufsverbot am Donnerstag, 7. Oktober, um Mitternacht auslaufen. Dies heißt übersetzt, dass bereits ab diesem Wochenende die Normalität Einzug hält. "Die Regelungen waren festgelegt worden, weil die Gefahr bestand, dass das wegen der Infektionslage notwendige Abstandsgebot unter Alkoholeinfluss nicht eingehalten werden kann", heißt es von der Stadt. Aufgrund der aktuellen Infektionslage, der Erfahrungen des Ordnungsdienstes in den zurückliegenden Wochen und der vom Freistaat geregelten Öffnung der Clubs werde die Allgemeinverfügung von der Stadt aber nicht mehr verlängert. Die Stadt hatte in einer dieser Allgemeinverfügung eben jenes Alkoholkonsum- und Alkoholverkaufsverbot geregelt und war damit über die bayerischen Vorgaben hinausgegangen. Nun orientiert sich Augsburg wieder an den bayerischen Regeln. "Einen zusätzlichen Regelungsbedarf in der Innenstadt sieht die Stadt Augsburg derzeit nicht mehr", sagt Sprecherin Elisabeth Rosenkranz.

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08.10.2021

"wegen dem Christkindlmarkt"?
Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod...