Zoo investiert fast eine Million - und darf Schimpansen nun doch behalten
Plus Fast hätte der Augsburger Zoo die Affen abgeben müssen, weil die Anlage nicht mit dem Tierschutz vereinbar ist. Was sich nun tut und wie es in anderen Gehegen aussieht.
Der Augsburger Zoo hat ein Problem mit seinen Menschenaffen, das dringend gelöst werden muss. Die drei Schimpansen Coco, Akemo und Nicky leben in einem veralteten Gehege, das Vorschriften zum Tierschutz nicht mehr erfüllt. Bei der städtischen Veterinärbehörde setzte man eine letzte Frist für die Modernisierung der Anlage bis Ende dieses Jahres. Sonst hätte der Zoo die Schimpansen nicht mehr weiter halten dürfen. Nun beginnt – auf den letzten Drücker – ein umfassender Umbau des Freigeheges.
Schimpansen werden in Augsburg seit 1975 gehalten, ihr Gehege wurde zuletzt 1993 umgebaut. Die rechtliche Lage beim Tierschutz in Zoos ist etwas kompliziert. Die Veterinärämter richten sich bei ihren Auflagen nach einem Gutachten über die „Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“, das vom Bundeslandwirtschaftsministerium veröffentlicht wird. Nach den aktualisierten Vorschriften von 2014 müsste das Augsburger Schimpansengehege bis zu viermal größer sein als jetzt, wenn es eine sozial intakte Gruppe von Affen beherbergen soll. Das bestehende Tierhaus ist innen nicht nur zu klein, es fehlen Klettermöglichkeiten, Ruhe- und Aussichtsplätze. Problematisch war es für die Affen im Sommer auch draußen. Die Sonne heizte die Freianlage durch die Glasscheiben so stark auf, dass es für sie unerträglich wurde. Der Zoo bekam deshalb eine Frist bis Ende dieses Jahres gesetzt, um die Anlage umzubauen. Andernfalls müssten die Schimpansen abgegeben werden.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Nur schwer zu verstehen, wie die Stadt hier erwiesenen Verstoß gegen geltende Tierschutzauflagen nicht nur duldet, sondern auch jährlich mit Unsummern fördert und den unzureichenden Umbau auch noch als eine "deutliche Verbesserung" anpreist.
Auch ist nur schwer nachvollziehbar, wieso das kleine Innengehege nicht auch umgebaut werden muss. Platz wäre ja nun durch das nun leere, alte Elefantenhaus. Natürlich fehlt das Geld, aber darf das als Begründung ausreichen, Tierschutzauflagen nicht zu erfüllen?
Ein "erwiesener Verstoß gegen geltende Tierschutzauflagen" ist die menschliche Interpretation der von anderen Menschen gesetzten Regeln. Es geht den Tieren nicht etwa plötzlich schlechter als in den letzten Jahrzehnten. Man sollte den Zoo vielleicht einfach machen lassen, denn Tierquäler sind hier nicht am Werk.