BGH entscheidet im Augsburger Parkhaus-Streit
Der Bundesgerichtshof hat über den Umgang mit "Problemimmobilien" entschieden. Das Urteil schafft Klarheit - aber nicht für den Streit um ein marodes Parkhaus in Augsburg.
Für Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft, die gegen Widerstand der anderen Wohnungen oder Gebäude sanieren wollen, sind das gute Nachrichten: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Pflichten zur Sanierung mit einem am Freitag verkündeten Urteil weitgehend gestärkt und nur wenige Ausnahmen zugelassen.
Sanierungswillige Besitzer sollen grünes Licht bekommen
Der Eigentümerverband Haus & Grund betonte, dass sanierungswilligen Besitzern der Rücken gestärkt werde: Sie bekämen nicht nur grünes Licht. Sie blieben nach der Entscheidung auch nicht alleine auf ihren Kosten sitzen. Alle Mitglieder der Gemeinschaft müssten sich daran beteiligen. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) betonte, niemand könne sich wegen Sanierungsstaus rausmogeln.
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