Augsburg: Bürgerbegehren ist nicht zulässig
Die Stadt Augsburg hält das Bürgerbegehren für einen schnellen Umbau der Maximilianstraße rechtlich für nicht zulässig. Das gab Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) am Dienstag bekannt. Von Stefan Krog
Die Stadt Augsburg hält das Bürgerbegehren für einen schnellen Umbau der Maximilianstraße rechtlich für nicht zulässig. Das gab Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) bekannt.
Man habe das Begehren, das einen Umbau der Maximilianstraße bis Ende 2012, die Führung einer Straßenbahnlinie und die Sperrung der Hallstraße fordert, rechtlich prüfen müssen. "Wir habe da nicht gezielt nach Hindernissen gesucht", so Gribl. Unter anderem sieht die Stadt es problematisch, dass gleich mehrere Dinge,die inhaltlich nichts direkt miteinander zu tun haben, in einer Fragestellung vermengt sind. Dies verstoße gegen das Kopplungsverbot. Insgesamt hat die Stadt in der Fragestellung sechs Fallstricke ausgemacht.
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