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  3. Augsburg: Der Schwindel um den halb toten Kater "Jinger"

Augsburg
15.07.2016

Der Schwindel um den halb toten Kater "Jinger"

Unsere Zeitung berichtete am 4. Dezember 2015 über den Fall.
Foto:  Anne Wall

Ein Paar brachte eine angeblich ausgesetzte, halb tote Katze ins Tierheim. Doch die Rettung war ein Schwindel. Die vermeintlichen Lebensretter landeten vor Gericht.

Es war selbst für das Tierheim ein ungewöhnlicher Fall. Anfang Dezember 2015 brachte ein Paar eine rote Transportbox mit einer eingesperrten, halb toten Katze in die Holzbachstraße. Der schwarz-weiße Kater war halb verhungert, völlig ausgetrocknet und total verdreckt. Es sei eine Findelkatze, sagte das Paar, man habe die Box in einer Gartenanlage in Lechhausen gefunden. Das Tierheim bedankte sich herzlich bei den beiden „Lebensrettern“. Über das traurige Schicksal des ausgesetzten Katers, der nun den Namen „Jinger“ bekam, berichtete auch unsere Zeitung. Die Aufmerksamkeit zweier AZ-Leserinnen führte dazu, dass die Geschichte von „Jinger“ eine ungeahnte Wendung nahm. Aus den beiden vermeintlichen „Lebensrettern“ des Katers wurden nun Angeklagte in einem Prozess vor Jugendrichterin Ortrun Jelinek.

Nach der Geburt des Kindes begannen die Probleme

Der Fall ist schon fast exemplarisch für die anfängliche übersteigerte Tierliebe mancher Menschen, die dann durch die Umstände überfordert sind und die Kreatur einfach loswerden wollen. Die nun wegen Tierquälerei angeklagte junge Frau, 21, hatte „Jinger“ als zwei Wochen altes, süßes Kätzchen geschenkt bekommen. „Ich wollte immer eine Katze, ich habe sie mit der Flasche aufgepäppelt. Es war mein Baby“. Doch eines Tages wurde sie von ihrem Freund, 29, schwanger. Sie gebar einen kleinen Buben.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

15.07.2016

Fünf Jahre darf sie keine Haustiere halten?

LEBENSLANG sollte dieses Verbot gelten! Bei verstoß währe eine Haftstrafe das mindeste!

Das Kind sollte man ihr ebenfalls wegnehmen!

15.07.2016

Ich hätte für den Rest meines Lebens Alpträume, wenn ich ein Tier unversorgt in einem lebenden Sarg einfach im Keller abgestellt hätte.

Denke, dass das Kind ebenfalls in Gefahr sein könnte. Da müssten jede Woche das Jugendamt vorbei schauen.

Die Aussage, der Kater hätte das Baby gebissen, gekratzt und angefaucht, ist eine Schutzbehauptung. Ich habe seit Jahrzehnten mit Katzen zu tun und die gehen nicht einfach an ein Baby und beißen zu oder kratzen.

15.07.2016

Na - wenn das mit den Alpträumen nicht aufhört würde ich Ihnen mal eine ärztliche Behandlung empfehlen.

Irrtum: Katzen sind Raubtiere.

15.07.2016

Köstlich, ich könnte mich kugeln vor lachen. :) :) :)

15.07.2016

@ Wolfgang B. was für ein dummer und gefühlloser Kommentar

15.07.2016

Macht nichts. Hauptsache ich habe Recht. Hier ein Zitat aus einem Lexikon:

Die Katzen (Felidae) sind eine Familie aus der Ordnung der Raubtiere (Carnivora) innerhalb der Überfamilie der Katzenartigen (Feloidea).

Zufrieden?

Und mit dem anderen Punkt habe ich auch Recht. Es liegt vielleicht an meinen Genen, daß ich zu 99% Recht habe.

16.07.2016

(edit/ Nub. 7.2)

16.07.2016

Hi Wolfgang, klar ist die Katze ein Raubtier, nur hat das nichts mit dem geschilderten Verhalten zu tun. Katze und Hund haben sich bis auf die Gene verändert um sich an ein Leben mit dem Menschen als HAUSTIER anzupassen.Die Haustiere überleben ohne den Menschen auch nicht lange in freier Natur.

Lesen Sie mal Katze rettet ausgesetztes Baby.

http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article136440044/Katze-rettet-ausgesetztes-Baby-vor-Erfrieren.html

Die Katze scheint Ihnen an emotionaler Intelligenz etwas voraus zu haben – obwohl ich Ihnen unterstelle, Sie hätten das Baby gerettet, wenn auch nicht so liebevoll wie die Katze. :-)

16.07.2016

Nur ein Satz zur Genänderung: ich sehe täglich Katzen die auf dem Feld Jagd auf Mäuse und andere Lebewesen machen und, last but not least: es gibt wohl kaum ein Vogelnest in einem Garten das nicht mal von einer eigenen oder streunenden Katze, natürlich wenn sie gut hinkommt, ausgeräumt wurde.

16.07.2016

Lieber Wolfgang B. Ihr "Recht" möchte ich Ihnen keinesfalls streitig machen. Dass so manche Katze, wenn sie Freigängerin ist, oder kein Herrchen hat, lebt nach dem Urinstikt - als Jäger.

Doch in diesem oben geschilderten Fall geht es um eine Hauskatze! Der Besitzer ist verpflichtet für das Wohl zu sorgen, dazu gehören auch Tierarztbesuche, wenn, wie oben geschildert: die Katze Flöhe hat. Eine Wurmkur und Flohmittel wären angebracht gewesen.

Die Besitzer allerdings entschieden sich ( zum Wohl des Babys, dies soll nun nicht abwertend sein), Ihren einstigen Liebling, von Hand aufgezogen, mit Flöhen behaftet - was ständig juckt, sehr lästig ist - in einem kleinen Käfig( Katzenkorb) tagelang in den Keller zu sperren.

In diesem kleinen Käfig hat vermutlich auch keine Katzentoilette Platz, geschweige denn Futter - und Trinknapf.

Dies ist Tierquälerei.

Und da die beiden ich nehme einmal an, durch das ständige Miauen, dass auch Hausbewohnern auffiel ihr Tun verstecken wollten, gaben sie ihre Katze als Fundkatze in einem Tierheim ab.

Ich hoffe Sie verstehen nun einigermaßen - die Tragweite eines solchen Katzenlebens.